Presseberichte Oktober 2007
Tempolimit am Reinstorfer Kreuz?
Unfallrisiko k�nnte minimiert werden
ca Reinstorf. Ein längeres Überholverbot und eine Ausdehnung der Tempo-70-Zone könnten Unfälle am Reinstorfer Kreuz verhindern. Dieser Überzeugung ist Hermann Soetebeer. Der ehemalige Reinstorfer Ortsbrandmeister meldet sich nach dem tragischen Unfall Ende September zu Wort. Vor elf Tagen waren ein Roller und ein Motorrad zusammengestoßen, ein 73-Jähriger starb, ein Ehepaar wurde schwer verletzt.
Soetebeer berichtet, dass Feuerwehr und Rettungsdienst immer wieder zu Einsätzen auf der B216 ausrücken mussten. Nach seiner Beobachtung fahren viele zu schnell oder überholen riskant – mit schlimmen Folgen. Daher macht er nun den Vorschlag, zwischen Gut Horndorf und Barendorf grundsätzlich auf Tempo 70 und überholverbot zu setzen.
Dirk Bonow, er leitet beim Kreis den Fachbereich Straßenverkehr, will die Anregung mit der Polizei prüfen. Doch er sieht ein „Akzeptanzproblem“, denn es sei fraglich, ob sich Fahrer über eine extrem lange Strecke an die Vorgaben halten. Denn in Barendorf und Horndorf gelten bereits Limits.
4. Oktober
Presseerklärung des Dachverband der Bürgerinitiativen gegen die A 39
Der Dachverband der 35 Bürgerinitiativen gegen die A 39 bereitet in Zusammenhang mit dem kürzlich abgeschlossenen Raumordnungsverfahren erste juristische Schritte vor: „Nach einer Beratung mit unseren Anwälten haben sich deutliche Verfahrensmängel und Formfehler von Autobahnplanern und Regierungsvertretung herausgeschält“, so Dachverbands-Sprecherin Annette Niemann, „zum Beispiel die mit fast eineinhalb Jahren rechtswidrig weit überzogene Raumordnungs-Dauer oder auch die Nichtberücksichtigung der Einwendungen von privaten Einwendern und Gemeinden.“
Der Dachverband forderte alle Einwender auf, die derzeit bei den Gemeinden ausgelegten Raumordnungsergebnisse (Landesplanerische Feststellung) daraufhin zu überprüfen und etwaige Fehler und Versäumnisse an den Dachverband zu melden (Annette Niemann, Dorfplatz 4, 29575 Aljarn, anette.niemann@tiscali.de). Die Raumordnungsergebnisse seien auch auf der Internetseite www.strassenbau.niedersachsen.de unter „A 39 / Landesplanerische Feststellung“ einsehbar.
Die Hinweise der Einwender zu Form- und Verfahrensfehlern würden dann von den Anwälten des Schutz- und Klagefonds gesammelt, sortiert und rechtzeitig juristisch zur Geltung gebracht. Die wesentlichen und letztendlich entscheidenden Klagen gegen die inhaltlichen Mängel und Fehler von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren kündigte Frau Niemann für die evt. Planfeststellung in frühestens 5 Jahren an – sofern die A 39 nicht schon vorher aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans zurückgestuft worden sei. Hierfür sehe der Dachverband angesichts der immer schwächeren A-39-Lobby eine durchaus eine realistische Chance.
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