Presseberichte Juli 2009: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. November 2009, 22:52 Uhr
11. Juli 2009
Landeszeitung zur Klausurtagung der CDU
CDU drängt auf schnellen Bau
lz Lüneburg - Klare Aussage der CDU in Nordostniedersachsen: Die geplante Autobahn 39 bleibt ein herausragendes Verkehrsprojekt für die Region. Bei der jährlichen Klausurtagung des Bezirksvorstandes, die diesmal in Hanstedt stattfand, betonte der Bezirksvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Michael Grosse-Brömer die große Bedeutung der A 39.
So sei der Raum im Nordosten Niedersachsens der größte autobahnfreie Raum in Deutschland. Die jahrzehntelange Teilung Deutschlands habe sich hier auch verkehrstechnisch besonders negativ ausgewirkt. Grosse-Brömer: „Autobahnen sind Wirtschaftsadern und fördern Wachstum und Arbeitsplätze.“ Besonders gut zu sehen sei dies entlang der A7 im Landkreis Soltau-Fallingbostel. Deshalb müsse die A39 so schnell wie möglich gebaut werden.
Grosse-Brömers Ansicht teilte der Hauptreferent der Klausurtagung, der Vorsitzende der Landesgruppe der niedersächsischen Bundestagsabgeordneten, Enak Ferlemann. Er ist der niedersächsische Verkehrsexperte der CDU/CSUBundestagsfraktion und berichtete über den aktuellen Stand der wichtigsten Vorhaben für den strukturschwachen Raum zwischen der A 7 im Westen und der A 24 im Norden. „Als Niedersachse muss es mein Interesse sein, die A 39 und die A 22 so schnell wie möglich zu bauen. Die A 39 steht dazu schon im vordringlichen Bedarf und geht insoweit vor, weil die A 22 privat finanziert werden muss“, betonte Ferlemann.
21. Juli 2009
Landeszeitung zum Planfeststellungsverfahren Lärmschutz an der Ostumgehung
Flüsterasphalt und Schallschutzfenster an der Ostumgehung – Start in Richtung Hamburg offen
sp Lüneburg -Die Sonderverkehrszählung 2008 hat den Verdacht vieler Anwohner bestäigt: Der Lärm auf der Ostumgehung st nicht nur gestiegen, sondern deutlich zu hoch. Dringender Handlungsbedarf ergibt sich daraus für die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. „Sind die Abweichungen zur ursprünglichen Planung erheblich, muss beim Lärmschutz nachgebessert werden“, sagt Leiter Dirk Möller.
Was erheblich ist, regelt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2007. „Ein Plus von drei Dezibel (A) erfordert demnach eine neue Planung“, erläutert Möller. Wie im Fall der Ostumgehung: Die Prognose im Planfeststellungsbeschluss von 1981 für den Bau der Ostumgehung nennt für das Jahr 2000 eine Zahl von 15 000 Fahrzeugen täglich. Tatsächlich rollen inzwischen 38 000 Autos, Lastwagen und Motorräder über die Bundesstraße.
Mit dem Verkehrsaufkommen ist auch der Lärm gestiegen: tagsüber auf 72,3, nachts auf 65,8 Dezibel. Damit werden die Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss von 1981 deutlich übertroffen: tagsüber um 2,9, nachts um 3,8 Dezibel.Deshalb hat die Landesbehörde um Möller ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht. Möllers Stellvertreterin Annette Padberg nennt das Ziel: „Mit dem Einbau von offenporigem Asphalt und Schallschutzfenstern an einigen Gebäuden soll der Lärmpegel gesenkt werden.“
Münden wird das Verfahren in den Planfeststellungsbeschluss, vergleichbar mit einer Baugenehmigung. Die liegt zwar noch nicht vor, dennoch haben die Arbeiten in Fahrtrichtung Uelzen bereits begonnen. Möller spricht von vorausschauender Planung: „Die Fahrbahndecke musste ohnehin grunderneuert werden.“ Auf einer Länge von vier Kilometern wird die Strecke für 1,2 Millionen Euro saniert, auf einem ein Kilometer langen Teilstück zwischen den Anschlussstellen Adendorf und Ebensberg gleich der offenporige Asphalt eingebaut. „Sonst hätten wir die neue Fahrbahndecke später wieder abfräsen müssen, das wäre teuer geworden.“ So beziffert der Behördenleiter die Mehrkosten auf 150 000 bis 200 000 Euro für den sogenannten Flüsterasphalt. Der mindert den Lärmpegel laut Möller um sechs bis acht Dezibel bei einer Nutzungsdauer von acht Jahren.
Gedulden müssen sich hingegen die Anwohner in Fahrtrichtung Hamburg. Den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens haben die Straßenbauer beim zuständigen Landkreis Lüneburg zwar schon gestellt, doch das Prozedere ist langwierig. Zunächst müssen die Unterlagen öffentlich ausgelegt werden. Das soll in Kürze geschehen. Vier Wochen lang haben Bürger, Verbände und Kommunen Zeit, ihre Bedenken geltend zu machen. „Die Verfahrensdauer hängt von der Anzahl der Einwendungen ab“, macht Möller deutlich.
Erst wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, können die Arbeiten auch in Richtung Hamburg beginnen, wird die Behörde auch Kontakt aufnehmen zu einzelnen Hausbesitzern, die Anspruch auf Schallschutzfenster haben. Padberg erklärt: „Das wird im Einzelfall geprüft – für jedes Gebäude, für jedes Stockwerk, für jede Hausseite.“ Grundlage ist die Berechnung, wie sich der Schall ausbreitet und mit welcher Intensität er wo auftrifft (siehe Bericht auf dieser Seite).
Landeszeitung zur Planung der A 39
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ml Lüneburg - Unabhängig von den jetzt für das Planfeststellungsverfahren vorgeschlagenen Maßnahmen an der Ostumgehung laufen die Planungen für die Autobahn 39. Das heißt: „Die Lärmschutz-Karten werden neu gemischt“, sagt Dirk Möller, Leiter der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Grundlage ist die Prognose des Verkehrsaufkommens 2025. „Daran werden sich die Lärmschutzmaßnahmen orientieren, die im Genehmigungsentwurf ausgewiesen werden“, so Möller. Beantwortet wird dann auch die Frage, ob die A39 im Stadtbereich einen Deckel erhält. Denn den wird es aus Kostengründen nach jetzigem Stand nur geben, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte anders nicht einzuhalten sind.
Ermittelt wird die Prognose im Zuge des jetzt laufenden Verkehrsgutachtens. Mit einem Ergebnis rechnet der Behördenleiter bereits Ende dieses Jahres. Spekulieren will Möller nicht, doch für ihn steht fest: „Wird die Autobahn gebaut, steigt das tägliche Verkehrsaufkommen von derzeit 38 000 Fahrzeugen weiter an.“ Auch wenn die Verkehrsprognose bereits in wenigen Monaten auf dem Tisch liegt, wird es wohl noch drei Jahre dauern, bis der Behördenleiter weiß, mit welchem Lärmschutz-Paket die Planer in das Planfeststellungsverfahren gehen. „2012 wollen wir den Genehmigungsentwurf dem Bundesverkehrsministerium vorlegen“, nennt er das Ziel.
Dem Zeitplan zufolge soll bis 2013 der Planfeststellungsbeschluss vorliegen. Dann steht Bürgern, Umweltverbänden und Kommunen noch der Klageweg offen. Sollte der eingeschlagen werden, wird der A-39-Baubeginn voraussichtlich erst 2015 sein – vorausgesetzt die Finanzierung durch den Bund steht.
Landeszeitung zu Lärm-Berechnungen
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ml Lüneburg - Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen für die jetzige Ostumgehung und die geplante Autobahn 39 werden nach demselben Verfahren ermittelt. Grundlage ist das tägliche Verkehrsaufkommen – ob aktuell gemessen, wie bei der Ostumgehung, oder prognostiziert, wie im Fall der A39. Errechnet wird anschließend der durchschnittliche sogenannte Immissionspegel. Das ist der Lärm, der an der Quelle, in diesem Fall der Straße, entsteht.
Bei der Ostumgehung liegt der Immissionspegel derzeit bei 72,3 Dezibel (A) am Tag und bei 65,8 in der Nacht. In der Spitze können die Werte auch deutlich darüber liegen. Ein oft von der Landeszeitung verwendetes Bild zeigt zum Beispiel auf einem Messgerät einen Lärmpegel von 86,7 Dezibel. Darunter ist auf der Ostumgehung ein Lkw mit offener Ladefläche zu sehen, auf der Holzbohlen transportiert werden.
Steht der Immissionspegel fest, ermitteln die Straßenbauer anschließend, wie sich der Schall ausbreitet. Vorhandene Lärmschutzmaßnahmen fließen in die Berechnung ein. Ergebnis ist der Beurteilungspegel, der den Lärmwert für eine Stelle angibt, wo der Schall auftrifft – zum Beispiel ein Wohngebäude. Verglichen wird der Beurteilungspegel mit den gesetzlichen Grenzwerten. Die liegen in gemischten Wohngebieten wie an der Ostumgehung bei 60 Dezibel am Tag und 50 in der Nacht. Übersteigt der Beurteilungspegel den Grenzwert sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Unterschieden werden aktive, wie offenporiger Asphalt, WÄnde oder ein Deckel, und passive wie Schallschutzfenster. Eingesetzt wird die Maßnahme, mit der der Beurteilungspegel unter den Grenzwert gesenkt werden kann.
22. Juli 2009
Landeszeitung Korrektur zu gestrigem Artikel
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ml Lüneburg - In die Berichterstattung über den Lärmschutz an der Ostumgehung haben sich zwei Fehler eingeschlichen. Zum einen berechnen die Planer nicht den sogenannten Immissionspegel, denn das ist der Schall, der zum Beispiel auf Wohngebäude auftrifft, sondern den Emissionspegel. Das ist der Lärm, der an der Quelle, in diesem Fall auf der Straße, entsteht. Zum anderen liegen die Grenzwerte für gemischte Wohngebiete seit 1990 bei 59 Dezibel (A) am Tag und 49 in der Nacht. Zuvor waren es noch 60 bzw. 50 Dezibel.
25. Juli 2009
Landeszeitung Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren Lärmschutz Ostumgehung
Der Oberbürgermeister
' Lüneburg, 23.07.2009 -
Bekanntmachung
Ergänzende Planfeststellung für nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen an der Ostumgehung Lüneburg im Zuge der B4/209 im 1. Planfeststellungsabschnitt zwischen Ilmenaubrücke und Erbstorfer Landstraße in der Stadt Lüneburg
Die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens beim Landkreis Lüneburg beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3 a des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 3. 8. 2009 bis 2. 9. 2009 bei der Hansestadt Lüneburg, Bereich Umwelt, in Lüneburg, Bei der Ratsmühle 17 a, während der Diensttage von
montags bis mittwochs, 7.45 – 12.30 Uhr und 13.15 – 15.30 Uhr,
donnerstags, 7.45 – 12.30 Uhr und 13.15 – 18.00 Uhr sowie
freitags, 7.45 – 12.00 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
- Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 16. 9. 2009 bei der Hansestadt Lüneburg, Am Ochsenmarkt, 21335 Lüneburg, oder beim Landkreis Lüneburg Fachdienst Bauen, Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg (Planfeststellungsbehörde), Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 17 a Nr. 7 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz – FStrG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 17 a Nr. 7 Satz 2 FStrG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. - Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der
a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 60 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine
b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans. - Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17 a Nr. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben – bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter – von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG).
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der etwaige Erörterungstermin ist nicht öffentlich. - Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
- Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
- Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
- Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 Bundesfernstraßengesetz und die Veränderungssperre nach § 9 a Bundesfernstraßengesetz in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9 a Abs. 6 Bundesfernstraßengesetz).
Mädge
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