Presseberichte Januar 2009: Unterschied zwischen den Versionen

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"Erhebliche Beeinträchtigungen" sieht das Bundesumweltministerium im Gegensatz zu den Gutachtern der Verträglichkeitsprüfung im Bereich des [[FFH]]-Gebietes "Ilmenau mit Nebenbächen". Wegen inhaltlich-methodischer Defizite könne die FFH-Verträglichkeit des Projektes mit Blick auf bestimmte Fisch- und Muschelarten sowie den Fischotter nicht abschließend beurteilt werden. Offen bleibe, so die Behörde, "ob andere ernst zu nehmende und weniger beeinträchtigende Alternativen wie der Ausbau der B 4 zu würdigen sind".
 
"Erhebliche Beeinträchtigungen" sieht das Bundesumweltministerium im Gegensatz zu den Gutachtern der Verträglichkeitsprüfung im Bereich des [[FFH]]-Gebietes "Ilmenau mit Nebenbächen". Wegen inhaltlich-methodischer Defizite könne die FFH-Verträglichkeit des Projektes mit Blick auf bestimmte Fisch- und Muschelarten sowie den Fischotter nicht abschließend beurteilt werden. Offen bleibe, so die Behörde, "ob andere ernst zu nehmende und weniger beeinträchtigende Alternativen wie der Ausbau der B 4 zu würdigen sind".
  
Die Defizite leitet das Umweltministerium aus dem Aufbau der Untersuchung ab. Entscheidend für die Abgrenzung des Planungsraumes und das Erfassen von Konfliktschwerpunkten sei bislang der unterschiedliche Rechtsstatus von Flächen. "Informationen über u Lebensraumnetzwerke werden u nicht erfasst", heißt es in der Stellungnahme, und weiter: "Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung befasst sich vor allem mit der Vermeidung von Rechtsfolgen" - und weniger mit negativen Folgen auf "wichtige Funktionszusammenhänge in der Landschaft".
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Die Defizite leitet das Umweltministerium aus dem Aufbau der Untersuchung ab. Entscheidend für die Abgrenzung des Planungsraumes und das Erfassen von Konfliktschwerpunkten sei bislang der unterschiedliche Rechtsstatus von Flächen. "Informationen über ... Lebensraumnetzwerke werden ... nicht erfasst", heißt es in der Stellungnahme, und weiter: "Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung befasst sich vor allem mit der Vermeidung von Rechtsfolgen" - und weniger mit negativen Folgen auf "wichtige Funktionszusammenhänge in der Landschaft".
  
 
Gänzlich unberücksichtigt bleiben laut Umweltministerium unter anderem das "Grüne Band", ein länderübergreifendes Naturschutzprojekt entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze, und das "Blaue Metropolnetz", das die Ausbreitungsachsen des Fischotters miteinander verbinden soll. Das Fazit der Bundesbehörde: "Die Missachtung dieser Anforderungen läuft den Zielen der nationalen Strategie zur Biologischen Artenvielfalt entgegen."
 
Gänzlich unberücksichtigt bleiben laut Umweltministerium unter anderem das "Grüne Band", ein länderübergreifendes Naturschutzprojekt entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze, und das "Blaue Metropolnetz", das die Ausbreitungsachsen des Fischotters miteinander verbinden soll. Das Fazit der Bundesbehörde: "Die Missachtung dieser Anforderungen läuft den Zielen der nationalen Strategie zur Biologischen Artenvielfalt entgegen."
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Deshalb fordert das Ministerium im Ergebnis seiner Stellungnahme, vor allem ein Konzept zu entwickeln, um bestehende Vernetzungsbeziehungen zu erhalten. Das "Grüne Band" nehme aus Bundessicht eine herausragende Funktion ein, "der in der weiteren Planung Rechnung zu tragen ist." Sicherzustellen ist dafür jedoch die Durchlässigkeit der Lebensräume. Vorzusehen sei deshalb der Bau von Grünbrücken, Wilddurchlässen, Fließgewässer-Querungen sowie Über- und Unterführungen von Straßen und Brücken.
 
Deshalb fordert das Ministerium im Ergebnis seiner Stellungnahme, vor allem ein Konzept zu entwickeln, um bestehende Vernetzungsbeziehungen zu erhalten. Das "Grüne Band" nehme aus Bundessicht eine herausragende Funktion ein, "der in der weiteren Planung Rechnung zu tragen ist." Sicherzustellen ist dafür jedoch die Durchlässigkeit der Lebensräume. Vorzusehen sei deshalb der Bau von Grünbrücken, Wilddurchlässen, Fließgewässer-Querungen sowie Über- und Unterführungen von Straßen und Brücken.
  
Der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag werde aufrecht erhalten, "da eine Bewältigung der u aufgezeigten u Konflikte in der Sache noch nicht abgeschlossen ist", heißt es zum Abschluss der Stellungnahme.   
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Der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag werde aufrecht erhalten, "da eine Bewältigung der ... aufgezeigten ... Konflikte in der Sache noch nicht abgeschlossen ist", heißt es zum Abschluss der Stellungnahme.   
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„Das BMU hat im Rahmen seiner Beteiligung im Linienbestimmungsverfahren zur A39 gegenüber dem Bundesverkehrsministerium die vom Land Niedersachsen vorgeschlagene Vorzugstrasse der A 39 nicht in Frage gestellt“, heißt es in einer Erklärung. Aus der Stellungnahme lasse sich kein Votum für einen alternativen B4-Ausbau ableiten, wie es die Bürgerinitiativen angekündigt haben.
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Richtig sei, dass das BMU in seiner Stellungnahme auf Defizite bei der  Umweltverträglichkeitsuntersuchung und FFH-Verträglichkeitsprüfungen hingewiesen habe und der vorgeschlagenen Linienführung der A39 unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die offenen naturschutzfachlichen Fragen im Rahmen des sich nun anschließenden Planfeststellungsverfahrens abgearbeitet werden.
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Dazu formulierte das Ministerium Maßgaben, darunter auch einen verfahrensrechtlichen Hinweis, der die Einbeziehung
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des Ausbaus der B4 als mögliche Planungsalternative beinhaltete. Der Hinweis auf die B4 erfolgte aufgrund zwingender
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rechtlicher Vorgaben und ist vor allem der Rechtssicherheit der Planungsunterlagen im Hinblick auf die Verträglichkeit des Vorhabens mit Natura 2000-Gebieten geschuldet.
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damit die Fledermäuse ihren ungestörten, von Lärm befreiten Weg finden. Entweder man sorgt dafür, dass die Umwelt
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Frösche, ohne dass sie über die Straße getragen werden müssen, ihre wenigen Biotope ohne Menschenhand. Autos haben jetzt Vorrang. Es geht ja schließlich um Arbeitsplätze. Wann hört diese unsinnige Planung der A39 endlich auf?
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[[Bild:KB 2009 01 14.jpg|thumb|517px|right|'''Wenn die Autobahn ihr Land frisst, erhalten Landwirte eine finanzielle Entschädigung - einen Rechtsanspruch auf Ersatzland gibt es nur in Ausnahmefällen''' Foto: Brinkopp-rode/pixelio]]
 
[[Bild:KB 2009 01 14.jpg|thumb|517px|right|'''Wenn die Autobahn ihr Land frisst, erhalten Landwirte eine finanzielle Entschädigung - einen Rechtsanspruch auf Ersatzland gibt es nur in Ausnahmefällen''' Foto: Brinkopp-rode/pixelio]]
  
Die Autobahn 39 ist ein Reizthema. 35 Bürgerinitiativen sind entstanden, die Menschen in der Region fürchten vor allein Verkehrslärm in ihrem und die Zerstörung einer weitgehend intakten Landschaft. Von den Bauern all der 105 Kilometer langen Trasse ist in den Debatten selten die Rede. Dabei gehören sie zu den Hauptbetroffenen, wie der Dachverband der Bürgerinitiativen jetzt mitteilt.
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Die Autobahn 39 ist ein Reizthema. 35 Bürgerinitiativen sind entstanden, die Menschen in der Region fürchten vor allem Verkehrslärm in ihrem Lebensumfeld und die Zerstörung einer weitgehend intakten Landschaft. Von den Bauern an der 105 Kilometer langen Trasse ist in den Debatten selten die Rede. Dabei gehören sie zu den Hauptbetroffenen, wie der Dachverband der Bürgerinitiativen jetzt mitteilt.
  
Er beruft sich dabei auf eine Informationsveranstaltung der Landberatung Uelzen. „Bei dieser hochkarätigen Information der Agrar-Ringberatung ist den Teilnehmern erst richtig klar geworden, welche Fülle an Problemen, Unsicherheiten und Aufwand sie im Falle eines Baus der A 39 zu erwarten hätten", sagt Dachverbands-Sprecherin Annette Niemann. Mit
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Er beruft sich dabei auf eine Informationsveranstaltung der Landberatung Uelzen. „Bei dieser hochkarätigen Information der Agrar-Ringberatung ist den Teilnehmern erst richtig klar geworden, welche Fülle an Problemen, Unsicherheiten und Aufwand sie im Falle eines Baus der A 39 zu erwarten hätten", sagt Dachverbands-Sprecherin Annette Niemann. Mit der [[Linienbestimmung]] durch den Bundesverkehrsminister ist das Fernstraßenprojekt seiner Verwirklichung einen Schritt näher gekommen.
der [[Linienbestimmung]] durch den Bundesverkehrsminister ist das Fernstraßenprojekt seiner Verwirklichung einen Schritt näher gekommen. Landwirte, die durch die neue Autobahn Land verlieren, erhalten eine festgelegte Entschädigung. Nur wenn ein Landwirt in seiner Existenz gefährdet ist, hat er Anspruch auf Ersatzland. Findet er kein Ersatzland, muss die
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Entschädigungszahlung außerdem versteuert werden. Noch
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Landwirte, die durch die neue Autobahn Land verlieren, erhalten eine festgelegte Entschädigung. Nur wenn ein Landwirt in seiner Existenz gefährdet ist, hat er Anspruch auf Ersatzland. Findet er kein Ersatzland, muss die Entschädigungszahlung außerdem versteuert werden. Noch
 
schlechter ist die Stellung von Pächtern: Je nach Restlaufzeit des Vertrags erhalten sie nur
 
schlechter ist die Stellung von Pächtern: Je nach Restlaufzeit des Vertrags erhalten sie nur
 
eine sehr geringe Entschädigung. Schneidet die Autobahn Ackerflächen vom Hof ab, gelten gewisse Umwege als zumutbar.
 
eine sehr geringe Entschädigung. Schneidet die Autobahn Ackerflächen vom Hof ab, gelten gewisse Umwege als zumutbar.
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Wachsamkeit ist in dem Flurbereinigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Autobahnbau gefordert. Landwirte müssten über viele Jahr hinweg jede Einzelheit in Protokollen und Schriftstücken prüfen: „Wenn Sie Ihren Hof in ein Flurbereinigungserfahren geben, dann ist das genau so gravierend wie ein Verkauf Ihres Hofes“, warnt Rechtsanwalt Volker Henties. „Denn Sie bekommen am Ende etwas ganz anderes dafür zurück."
 
Wachsamkeit ist in dem Flurbereinigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Autobahnbau gefordert. Landwirte müssten über viele Jahr hinweg jede Einzelheit in Protokollen und Schriftstücken prüfen: „Wenn Sie Ihren Hof in ein Flurbereinigungserfahren geben, dann ist das genau so gravierend wie ein Verkauf Ihres Hofes“, warnt Rechtsanwalt Volker Henties. „Denn Sie bekommen am Ende etwas ganz anderes dafür zurück."
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Nach der A39 müsse nun auch die A22 in das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben aufgenommen werden.
 
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[[Kategorie:Keine A 39]]

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2009, 21:16 Uhr

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Muster-Artikel

7. Januar

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Landeszeitung zur Einschätzung des Bundesumweltministeriums

Ministerium kritisiert A-39-Planung

Naturschutzfachliche Belange bleiben bei Linienbestimmung zum Teil auf der Strecke - Projekte nicht berücksichtigt

ml Lüneburg - Die Gegner der geplanten Autobahn 39 sehen sich in wesentlichen Positionen durch das Bundesumweltministerium gestärkt. Hintergrund ist die Stellungnahme der Behörde zum Linienbestimmungsverfahren durch das Bundesverkehrsministerium.

Das Verfahren ist inzwischen zwar abgeschlossen, doch hat das Haus von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) nur unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt. Zudem üben die Gabriel-Mitarbeiter in dem neun Seiten langen Papier deutliche Kritik an der Methodik der Umweltverträglichkeitsuntersuchung.

"Erhebliche Beeinträchtigungen" sieht das Bundesumweltministerium im Gegensatz zu den Gutachtern der Verträglichkeitsprüfung im Bereich des FFH-Gebietes "Ilmenau mit Nebenbächen". Wegen inhaltlich-methodischer Defizite könne die FFH-Verträglichkeit des Projektes mit Blick auf bestimmte Fisch- und Muschelarten sowie den Fischotter nicht abschließend beurteilt werden. Offen bleibe, so die Behörde, "ob andere ernst zu nehmende und weniger beeinträchtigende Alternativen wie der Ausbau der B 4 zu würdigen sind".

Die Defizite leitet das Umweltministerium aus dem Aufbau der Untersuchung ab. Entscheidend für die Abgrenzung des Planungsraumes und das Erfassen von Konfliktschwerpunkten sei bislang der unterschiedliche Rechtsstatus von Flächen. "Informationen über ... Lebensraumnetzwerke werden ... nicht erfasst", heißt es in der Stellungnahme, und weiter: "Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung befasst sich vor allem mit der Vermeidung von Rechtsfolgen" - und weniger mit negativen Folgen auf "wichtige Funktionszusammenhänge in der Landschaft".

Gänzlich unberücksichtigt bleiben laut Umweltministerium unter anderem das "Grüne Band", ein länderübergreifendes Naturschutzprojekt entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze, und das "Blaue Metropolnetz", das die Ausbreitungsachsen des Fischotters miteinander verbinden soll. Das Fazit der Bundesbehörde: "Die Missachtung dieser Anforderungen läuft den Zielen der nationalen Strategie zur Biologischen Artenvielfalt entgegen."

Als "fachlich erforderlich und korrekt" wertet das Haus Gabriels die Entscheidung der Planer, in zehn von insgesamt 16 Schutzgebieten im Trassenverlauf der A 39 eine differenzierte Prüfung und Bewertung wegen erheblicher Beeinträchtigungen vorzunehmen. Bemängelt wird in der Folge jedoch, dass weder die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch der aktuelle Stand der Wissenschaft berücksichtigt werden. Zudem würden Lärmeinwirkungen durch die geplante Autobahn 39 in allen FFH-Gebieten als nicht relevant eingestuft, bei Vogelschutzgebieten hingegen berücksichtigt. "Dies ist fachlich nicht valide."

Deshalb fordert das Ministerium im Ergebnis seiner Stellungnahme, vor allem ein Konzept zu entwickeln, um bestehende Vernetzungsbeziehungen zu erhalten. Das "Grüne Band" nehme aus Bundessicht eine herausragende Funktion ein, "der in der weiteren Planung Rechnung zu tragen ist." Sicherzustellen ist dafür jedoch die Durchlässigkeit der Lebensräume. Vorzusehen sei deshalb der Bau von Grünbrücken, Wilddurchlässen, Fließgewässer-Querungen sowie Über- und Unterführungen von Straßen und Brücken.

Der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag werde aufrecht erhalten, "da eine Bewältigung der ... aufgezeigten ... Konflikte in der Sache noch nicht abgeschlossen ist", heißt es zum Abschluss der Stellungnahme.


12. Januar

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Landeszeitung zur Kritik des Bundesumweltministeriums

Umweltministerium widerspricht heftig

„Vorzugstrasse nicht in Frage gestellt“

lz Lüneburg - Die Autobahngegner jubilieren in einer Presseinformation, sehen sich durch eine Stellungnahme des Bundesumweltministerium (BMU) zur A39 in ihrer Kritik bestärkt. Dagegen wehrt sich das Ministerium: Der Dachverband Bürgerinitiativen gegen die A39 habe überzogene Folgerungen aus dem Papier abgeleitet.

„Das BMU hat im Rahmen seiner Beteiligung im Linienbestimmungsverfahren zur A39 gegenüber dem Bundesverkehrsministerium die vom Land Niedersachsen vorgeschlagene Vorzugstrasse der A 39 nicht in Frage gestellt“, heißt es in einer Erklärung. Aus der Stellungnahme lasse sich kein Votum für einen alternativen B4-Ausbau ableiten, wie es die Bürgerinitiativen angekündigt haben.

Richtig sei, dass das BMU in seiner Stellungnahme auf Defizite bei der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und FFH-Verträglichkeitsprüfungen hingewiesen habe und der vorgeschlagenen Linienführung der A39 unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die offenen naturschutzfachlichen Fragen im Rahmen des sich nun anschließenden Planfeststellungsverfahrens abgearbeitet werden.

Dazu formulierte das Ministerium Maßgaben, darunter auch einen verfahrensrechtlichen Hinweis, der die Einbeziehung des Ausbaus der B4 als mögliche Planungsalternative beinhaltete. Der Hinweis auf die B4 erfolgte aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben und ist vor allem der Rechtssicherheit der Planungsunterlagen im Hinblick auf die Verträglichkeit des Vorhabens mit Natura 2000-Gebieten geschuldet.


Leserbrief in der Landeszeitung zum Lärm an der Ostumgehung

Mail.png Klaus Bruns, Reppenstedt
"Ministerium kritisiert A39-Planung", LZ vom 7. Januar

Unsinnige A 39-Planung Die A39-Planung kann man ja nur noch als Lachnummer bezeichnen. Ich empfehle eine Untertunnelung der Autobahn, damit die Fledermäuse ihren ungestörten, von Lärm befreiten Weg finden. Entweder man sorgt dafür, dass die Umwelt platt gemacht wird, dann können die Autos so richtig Gas geben, oder man sorgt für Tunnel – dann finden auch die Frösche, ohne dass sie über die Straße getragen werden müssen, ihre wenigen Biotope ohne Menschenhand. Autos haben jetzt Vorrang. Es geht ja schließlich um Arbeitsplätze. Wann hört diese unsinnige Planung der A39 endlich auf?

Wenn die IHK endlich mit ihrer Reklame aufhört?

14. Januar


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Kreisbote zum Thema Flächenverbrauch durch Autobahn

Wenn der Acker Autobahn wird

A 39: Fernstraßenbau bringt viele Probleme für die Landwirte mit sich

(red) Lüneburg - Bauern gehören zu den Hauptbetroffenen beim Bau der A 39.

Wenn die Autobahn ihr Land frisst, erhalten Landwirte eine finanzielle Entschädigung - einen Rechtsanspruch auf Ersatzland gibt es nur in Ausnahmefällen Foto: Brinkopp-rode/pixelio

Die Autobahn 39 ist ein Reizthema. 35 Bürgerinitiativen sind entstanden, die Menschen in der Region fürchten vor allem Verkehrslärm in ihrem Lebensumfeld und die Zerstörung einer weitgehend intakten Landschaft. Von den Bauern an der 105 Kilometer langen Trasse ist in den Debatten selten die Rede. Dabei gehören sie zu den Hauptbetroffenen, wie der Dachverband der Bürgerinitiativen jetzt mitteilt.

Er beruft sich dabei auf eine Informationsveranstaltung der Landberatung Uelzen. „Bei dieser hochkarätigen Information der Agrar-Ringberatung ist den Teilnehmern erst richtig klar geworden, welche Fülle an Problemen, Unsicherheiten und Aufwand sie im Falle eines Baus der A 39 zu erwarten hätten", sagt Dachverbands-Sprecherin Annette Niemann. Mit der Linienbestimmung durch den Bundesverkehrsminister ist das Fernstraßenprojekt seiner Verwirklichung einen Schritt näher gekommen.

Landwirte, die durch die neue Autobahn Land verlieren, erhalten eine festgelegte Entschädigung. Nur wenn ein Landwirt in seiner Existenz gefährdet ist, hat er Anspruch auf Ersatzland. Findet er kein Ersatzland, muss die Entschädigungszahlung außerdem versteuert werden. Noch schlechter ist die Stellung von Pächtern: Je nach Restlaufzeit des Vertrags erhalten sie nur eine sehr geringe Entschädigung. Schneidet die Autobahn Ackerflächen vom Hof ab, gelten gewisse Umwege als zumutbar.

Der Flächenverbrauch der Autobahn wird aus Sicht Jürgen von Haarens von der Landwirtschaftskammer zu existenziellen Problemen fuhren, denn ein großer Anteil der landwirtschaftlichen Flächen sei Pachtland, Ersatzflächen fehlten. Schon jetzt ist Ackerland begehrt.

Wachsamkeit ist in dem Flurbereinigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Autobahnbau gefordert. Landwirte müssten über viele Jahr hinweg jede Einzelheit in Protokollen und Schriftstücken prüfen: „Wenn Sie Ihren Hof in ein Flurbereinigungserfahren geben, dann ist das genau so gravierend wie ein Verkauf Ihres Hofes“, warnt Rechtsanwalt Volker Henties. „Denn Sie bekommen am Ende etwas ganz anderes dafür zurück."


17. Januar

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Landeszeitung zur Meinung der IHK

Rückenwind für A 39

Kammer begrüßt Minister-Bekenntnis

lz Lüneburg - Der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, Michael Zeinert, hat das klare Bekenntnis von Verkehrsminster Walter Hirche zur Autobahn 39 begrüßt – insbesondere die Vorgabe, erste Teile müssten Ende 2013 planfestgestellt sein. „Ohne die Fortführung der A250 nach Süden können aus den Entwicklungen im Hamburger Hafen resultierende Wertschöpfungspotenziale weder in Lüneburg noch in Uelzen erschlossen werden“. Unterdessen hat der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Björn Thümler im Landtag eine beschleunigte Planung der A22 und der A39 gefordert. „Beide Strecken zählen zu den wichtigen Hafenhinterlandanbindungen und damit zu den vorrangigen Infrastrukturprojekten auf der Straße in Niedersachsen.“ Nach der A39 müsse nun auch die A22 in das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben aufgenommen werden.


24. Januar

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Landeszeitung zum Beginn der Entwurfsplanung

Deckel für die Ostumgehung?

A-39-Planer erarbeiten Entwurf für ersten Abschnitt bis Bilmer Berg

ml Lüneburg - Angelaufen ist jetzt die Detail-Planung für den Bau der Autobahn 39 Lüneburg-Wolfsburg. Das teilte Dirk Möller, Leiter der Lüneburger Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit. Die Arbeiten konzentrieren sich zunächst auf den 7,6 Kilometer langen ersten Abschnitt zwischen dem Ende der A250 nördlich Lüneburg bis zur Bundesstraße 216. Geklärt werden soll auch die strittige und heftig diskutierte Frage nach einem Deckel im Bereich der jetzigen Ostumgehung.

„Dazu werden Lärmemissionen und Luftschadstoffbelastungen untersucht“, sagt Möller.Auf dieser Grundlage werden die notwendigen Schutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände, -wälle oder eben Deckel ermittelt. „Entscheidend wird sein, mit welchen Maßnahmen die Grenzwerte der Lärm- und schadstoffemissionen eingehalten werden können“, sagt der Behördenleiter. Im Klartext: Ist in nur einem Fall ein Deckel erforderlich, wird die Schutzmaßnahme wohl auch kommen.

Werden die Grenzwerte mit Wänden und Wällen eingehalten, wird letztlich die Politik entscheiden müssen, ob es dennoch einen Deckel gibt. Befassen müssen sich die Planer jedoch noch mit weiteren heiklen Themen. Erarbeitet werden soll auch ein Anschlussstellenkonzept für den Raum Lüneburg. Bislang gibt es allein im Verlauf der Ostumgehung sechs Auf- und Abfahrten. Unterschiedliche Entwurfsvarianten will die Landesbehörde auch für den Übergang zum zweiten Planungsabschnitt vorlegen. Ziel ist es, im Bereich Bilmer Berg die Zerschneidung potenzieller Gewerbegebiete möglichst gering zu halten.

Bei einer Projektkonferenz sind Vertreter der betroffenen Gemeinden, der Stadt Lüneburg und von Fachbehörden und Verbänden bereits über die Planungsschritte informiert worden. Festgelegt worden sind bei einem zweiten Treffen, dem sogenannten „Scoping“-Termin, Inhalt und Umfang der vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung. Eingebunden waren dabei die anerkannten Naturschutzverbände und mit Umweltaufgaben befassten Träger öffentlicher Belange. Bereits in der kommenden Woche beginnen parallel zur Entwurfsplanung bei Lüneburg die Arbeiten am siebten Abschnitt zwischen Weyhausen und Ehra im Landkreis Gifhorn.

Im März sollen dann die Planungsschritte für den zweiten Abschnitt zwischen Lüneburg (B 216) und Bad Bevensen (L 253) vorgestellt werden. Bis der Entwurf für den ersten Abschnitt vorliegt, wird es laut Möller noch zwei bis zweieinhalb Jahre dauern.


Unterlagen hierzu
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg
Projektkonferenz 22.01.2009
Neubau der A 39 Lüneburg-Wolfsburg, Abschnitt 1 Lüneburg-Nord


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