Presseberichte September 2007: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. Oktober 2007, 22:54 Uhr

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Muster-Artikel

27. September

ARD-Tagesschau zum Thema Feinstaub

Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Kläger das Recht auf saubere Atemluft zugesprochen. (Foto: dpa/dpaweb)

Gericht entscheidet für Recht auf saubere Luft

Fahrverbote bei Feinstaub einklagbar

Ab sofort können Anwohner von Straßen mit besonders hoher Feinstaubbelastung nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ihr Recht auf saubere Atemluft gerichtlich durchsetzen. Zum Schutz vor dem gesundheitsschädlichen Staub sprachen die Leipziger Richter einem Kläger einen Rechtsanspruch auf Schutzmaßnahmen wie Verkehrsbeschränkungen zu.

Damit verwiesen sie die Klage eines Münchners an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zurück. Er wohnt an der Stadtautobahn in der Landshuter Allee (siehe Liste), wo die seit 2005 vorgeschriebene Obergrenze für Feinstaub-Konzentration regelmäßig überschritten wird. Nach einer EU-Richtlinie darf die Konzentration von Feinstaub eine Menge von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Tagesmittel nicht öfter als an 35 Tagen im Jahr überschreiten. Die Stadt München argumentierte, es gebe noch keinen Aktionsplan, nach dem sich die Kommune richten könne, und lehnte daher ab. Die Klage des Mannes gegen diese Entscheidung hatte der VGH zurückgewiesen.

Anspruch auf Fahrverbote

Feinstaub-Spitzenreiter (70 oder mehr Überschreitungen pro Jahr):
Stuttgart, Am Neckartor* (144)
München, Landshuter Allee (92)
Weimar, Steubenstr. (89)
Cottbus, Bahnhofstr. (86)
Leipzig, Lützner Str. (83)
Dortmund, Brackeler Str. (80)
Krefeld, Hafen (76)
Stuttgart, Hohenheimer Str.* (76)
Chemnitz, Leipziger Str. (74)
Ludwigsburg, Friedrichstr.* (73)
Bernau, Lohmühlenstr. (70)

Zahlen für 2006 (*Daten lückenhaft)
(Quelle: Umweltbundesamt)]]

Laut Bundesverwaltungsgericht hat die Stadt München die vom Kläger geforderten Verkehrsbeschränkungen mit unzutreffender Begründung abgelehnt. In einem Grundsatzurteil stellten die Leipziger Richter fest, dass Kommunen sich nicht auf das Fehlen eines Aktionsplanes zur Luftreinhaltung berufen können. Vielmehr seien sie verpflichtet, auch außerplanmäßige Einzelmaßnahmen wie etwa Sperrungen für den Lkw-Verkehr anzuordnen. Dieser Anspruch auf solche "planungsunabhängigen" Maßnahmen wie Fahrverbote für Lkw bestehe dann, wenn in der betroffenen Kommune kein vom Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebener Aktionsplan gegen Feinstaub existiert.

Richter werfen Stadt Untätigkeit vor

[Bildunterschrift: Ein Messanlage für Feinstaub in München (Archiv) ]

Die Leipziger Richter warfen München in der Verhandlung Tatenlosigkeit im Kampf gegen die gesundheitsschädliche Feinstaubbelastung vor. Es könne nicht sein, dass die Stadt so lange die Hände in den Schoß lege, bis ein umfangreicher Aktionsplan ausgearbeitet sei. Es gehe nicht darum, sofort das Optimale zu erreichen. Auch eine Linderung der Belastung könne schon hilfreich sein, sagten die Richter. Die Stadt München kündigte an, das Urteil sorgfältig prüfen zu wollen. Vorwürfe, die Stadt tue nichts gegen die Feinstaubbelastung, seien allerdings falsch, sagte der zuständige Hauptabteilungsleiter der Stadtverwaltung, Norbert Bieling. Nun muss der VGH überprüfen, welche Maßnahmen im Falle des Klägers in Betracht kommen.

"Durchbruch bei der Feinstaubbekämpfung"Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig, erklärte, das Urteil führe zu mehr Rechtssicherheit und stärke den Gesundheitsschutz. Die Deutsche Umwelthilfe verwies darauf, dass erstmals höchstrichterlich ein einklagbares "Recht auf saubere Luft" bestätigt worden sei. Der Bund für Umwelt und Naturschutz bezeichnete das Urteil als "Durchbruch bei der Feinstaubbekämpfung".

EU-Kommission sieht massive Gesundheitsgefährdung

Dossier: Feinstaub-Belastung

Informationen, Interviews und Hintergründe zum Thema mehr

Laut EU-Kommission sterben jährlich allein in Europa mehr als 288.000 Menschen vorzeitig an Feinstaub. Für Deutschland veranschlagt die Studie 65.000 vorzeitige Todesfälle. Der Weltgesundheitsorganisation zufolge sind jährlich bis zu 13.000 Todesfälle bei Kindern bis vier Jahren in den 52 europäischen WHO-Mitgliedstaaten auf die Feinstaubbelastung der Außenluft zurückzuführen.

Seit dem 1. Januar 2005 ist eine EU-Richtlinie in Kraft, die Grenzwerte für den Feinstaubstandard PM10 (PM Particulate Matter) für die Außenluft festlegt. Seither darf der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft höchstens an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der Grenzwerte liegt bei den Bundesländern.

(Aktenzeichen: BVerwG 7 C 36.07)

Quelle

Kommentar: Auswirkung auf eine angedachte A39-Stadttrasse

Das Interessante in diesem Zusammenhang ist, dass sich die Landesbehörde im März in der Umweltverträglichkeitsstudie zum Variantenvergleich möglicherweise ein schönes Ei ins Nest gelegt hat, da seinerzeit bereits das Nichterreichen der EU-Richtlinie zugegeben wurde, Zitat: "Eine Überschreitung des Kurzzeitgrenzwertes von 50 μg/m³ als Tagesmittelwert für PM10-Konzentrationen an mehr als 35 Tagen im Jahr ist nach derzeitigen konservativen Berechnungen jedoch bei beiden Varianten nicht auszuschließen." Die Hoffnung liegt daher zunächst bei der ausstehenden Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, die eine Neubewertung einer A39-Stadttrasse zugunsten des "Schutzgutes Menschen" nach sich ziehen muss. Wir werden in jedem Fall in der öffentlichen Diskussion versuchen, den Finger in diese Wunde zu legen und die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

ZDF-Heute zum Thema Feinstaub

Bürger können saubere Luft einklagen

Bundesverwaltungsgericht: Städte müssen Anwohner vor Feinstaub schützen

Infobox
Aktenzeichen

BVerwG 7 C 36.07

Städte müssen Anwohner vor Feinstaub schützen - etwa, indem sie den Verkehr in stark befahrenen Straßen einschränken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit einem Münchener Kläger Recht gegeben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Münchener Stadtverwaltung dazu ermahnt, auch ohne einen Aktionsplan Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub zu treffen.

Infobox
Feinstaub - Gefahren und Grenzwerte

Als Hauptquelle von Feinstaub gelten Verkehr und Industrie. Nach einer EU-Studie sterben in der Europäischen Union jährlich 310.000 Menschen an Erkrankungen durch Feinstaubpartikel, davon 65.000 in Deutschland.

In Deutschland gilt seit Anfang 2005 eine EU-Richtlinie. Pro Tag dürfen demnach nur noch höchstens 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft erreicht werden. Dieser Grenzwert darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden.

Die örtlichen Behörden sind verpflichtet, Gebiete aufzulisten, in denen die zulässigen Schadstoffmengen überschritten werden. Echte Sanktionen gibt es bisher nicht. Diskutiert werden immer wieder Streckensperrungen für Lastwagen und Fahrverbote für veraltete Autos in Innenstädten.

Hände in den Schoß legen geht nicht

Bei der Verhandlung der Feinstaub-Klage des Münchners Dieter Janecek kritisierte der Vorsitzende Richter Georg Herbert am Donnerstag die bisherige Untätigkeit der Stadt: "Auch wenn nicht sofort das Optimum erreichbar ist, so kann man nicht einfach die Hände in der Schoß legen."

Janecek wohnt an der Landshuter Allee, durch die täglich rund 140.000 Kraftfahrzeuge rollen. Mehrfach im Jahr wird der höchstzulässige Grenzwert für Feinstaub an einer Messstelle in ummittelbarer Nachbarschaft seiner Wohnung überschritten. Der Münchner will unter anderem erreichen, dass die Stadt Fahrverbote erlässt, wenn die Grenzwerte überschritten werden. Janeceks Anwalt Remo Klinger sagte, es sei nicht hinnehmbar, dass gar nichts zum Schutz vor Feinstaub geschehe.

MEDIATHEK Video Urteil zu Feinstaub

Klagewelle zu erwarten

"Das ist ein Grundsatzurteil", sagt ZDF-Jurist Bernhard Töpper, "das viele geplagte Anwohner, die an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen wohnen, ermuntern wird, ihr Recht auf saubere Luft ebenfalls einzuklagen." Töpper schätzt, dass auf die Verwaltungsgerichte da "möglicherweise eine Klageflut" zukomme.

Obwohl das Bundesgericht im Sinn des Klägers entschied, muss der konkrete Fall aber nochmal neu in München verhandelt werden. Janecek konnte am Donnerstag nicht nachweisen, dass die Grenzwerte auch an seiner Wohnung überschritten wurden. Die Messstation steht rund einen Kilometer entfernt. 2005 war dort der Grenzwert an der Straße bereits im März mehr als 35 Mal überschritten. Die EU-Richtlinien erlauben nur eine Überschreitung an 35 Tagen.

Umweltverbände zufrieden

Umweltverbände zeigten sich mit der Entscheidung des Gerichts dennoch hochzufrieden. Erstmals sei höchstrichterlich ein einklagbares "Recht auf saubere Luft" bestätigt worden, teilte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit. Der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND bezeichnete das Urteil als "Durchbruch bei der Feinstaubbekämpfung".

Die Leipziger Richter warfen München in der Verhandlung am Donnerstag Tatenlosigkeit im Kampf gegen die gesundheitsschädliche Feinstaubbelastung vor. Es könne nicht sein, dass die Stadt so lange die Hände in den Schoß lege, bis ein umfangreicher Aktionsplan ausgearbeitet sei. Es gehe nicht darum, sofort das Optimale zu erreichen. Auch eine Linderung der Belastung könne schon hilfreich sein, sagten die Richter.

München weist Vorwürfe zurück

Die Stadt München kündigte an, das Urteil sorgfältig prüfen zu wollen. Vorwürfe, die Stadt tue nichts gegen die Feinstaubbelastung, seien allerdings falsch, sagte der zuständige Hauptabteilungsleiter der Stadtverwaltung, Norbert Bieling.

Janecek, Geschäftsführer der Grünen in Bayern, hatte bereits im März dieses Jahres vor dem Bundesgericht um einen Aktionsplan gekämpft. Das erhoffte Grundsatzurteil blieb aber aus, der Fall (Az: BVerwG 7 C 9.06) wurde dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. Ein Urteil ist bisher nicht ergangen.

Mit Material von dpa

17. September

Landeszeitung-Comicstrip des Tages: Snoopy kämft gegen die Autobahn, Teil 11

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8. September

Landeszeitung zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens

A 39-Unterlagen liegen aus

Bürger können sich Akten im Bereich Umwelt ansehen

sp Lüneburg. Das Raumordnungsverfahren für die geplante A 39 ist abgeschlossen. Die Regierungsvertretung Lüneburg hat die Stadt nun aufgefordert, die Landesplanerische Feststellung des Raumordnungsverfahrens für einen Monat öffentlich auszulegen. Am Montag, 17. September, beginnt die förmliche Auslegung. Die Akten sind dann bis zum 16. Oktober im Bereich Umwelt, Bei der Ratsmühle 17 a, Raum D 13, öffentlich zugänglich, und zwar montags bis donnerstags von 7.45 bis 12 Uhr und von 13.15 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 7.45 bis 12 Uhr. Einsehbar sind die Unterlagen auch im Internet unter www.lueneburg.de.

Die Stadt hat sich stets für eine andere Trassenführung ausgesprochen, nun aber legt das Raumordnungsverfahren fest, dass die Ostumgehung zur Autobahn ausgebaut werden soll. Die Stadt sieht bei dieser Führung Probleme und fordert einen deutlich besseren Lärmschutz als es die Unterlagen ausweisen. "Wir fordern einen Deckel von der Abfahrt Adendorf bis zur Schlieffenkaserne. Wenn nicht, werden wir nach dem Planfeststellungsverfahren entscheiden, ob wir klagen," macht Oberbürgermeister Ulrich Mädge deutlich.

Leserbrief in der Landeszeitung zur Position der Handelskammern

Mail.png Dr. Lars Wohlers
Heiligenthal
Autowahn ohne Sinn

"Handelskammern machen Druck für neue Autobahn", LZ vom 4. September

Es mutet schon seltsam an, wenn die Titelseite dominiert wird von einem Artikel über den Klimawandel und auf Seite drei nachzulesen ist, was die IHK zu unternehmen gedenkt, um diesen zu beschleunigen. Das Umweltargument scheint an den Türen der IHK abzuprallen, was nicht unbedingt neu ist.

Unverständlich ist hingegen, dass rein wirtschaftliche Argumente offenbar ebenso wenig Gehör finden. Autobahnen sind, was das Kosten-Nutzen-Verhältnis angeht, schon lange keine Arbeitsplätze schaffenden Strukturelemente mehr. Schließlich heißen die Magneten für viele unserer Firmen Billig-Lohn-Länder und nicht Billig-Autobahn-Länder. Wirtschaftliche Exportschlager der Zukunft können innovative, umweltfreundliche und leise Verkehrsmittel werden, nicht Autobahnen. Und schließlich werden jetzt schon mehr Mittel für die Erhaltung unseres üppigen Straßensystems ausgegeben, als für neue investiert wird, Tendenz steigend. Wer kann das bezahlen?

Im übrigen baut der für die Großregion Hamburg diagnostizierte Autobahn-Bedarf ausschließlich auf einem Gutachten der Autowahn-Lobby auf. Es ist schon bezeichnend, während offizielle Gutachten, z.B. in Sachen A 39 (VUNO-Untersuchungen), vehement abgelehnt werden, sind es inzwischen hauseigene "Gutachten", die einen dringenden Bedarf nach mehr Autobahnen diagnostizieren. Auch in der aktuellen Ausgabe der IHK-Zeitschrift "Unsere Wirtschaft", wird versucht, durch Interviews mit Vertretern der Logistikindustrie in dieser Richtung Stimmung zu machen.

Und das in dem Land, dass weltweit die zweitgrößte Dichte an Autobahnen hat - Deutschland. Was soll man dazu noch sagen?

6. September

Landeszeitung zur Kritik an einer weiteren Autobahn

Basar der großen Politik

Kritik an Plänen zur A 21

lz Lüneburg. Kritik an den Industrie- und Handelskammern im Norden sowie dem ADAC-Hansa übt jetzt die Bürgerinitive (BI) gegen die A 39, Ortsgruppe Mechtersen: Die Autobahngegner wehren sich gegen Forderungen der Kammern und des Automobilclubs, mit den Planungsarbeiten für die A 21 und deren Fortführung bis zur A 7 zwischen Egestorf und Thieshope sofort zu beginnen. "Keine Verlängerung der A 21 durch den Radbrucher Forst, die Lüneburger und die Luhe-Heide", fordern stattdessen die BI-Mechtersen.

Denn die Planungen für dieses Projekt bedeutet aus Sicht der Gegner nichts anderes als eine weitere Bevorzugung der Straße vor anderen Verkehrsträgern; zusätzlichen Transitverkehr durch die Heideregion und großflächige Zerschneidungen ökologisch wertvoller Flächen wie den Radbrucher Forst und das FFH-Gebiet-212 der Luhe (mit angrenzenden Moor- und Heideflächen).

"Diese Gebiete mussten bei den Vorplanungen zur A 39 weiträumig umgangen werden. Hier reiht sich ein "Raumwiderstand" und "Konfliktschwerpunkt" an den nächsten - ohne jede realistische Trassenalternative zwischen den Anschlusspunkten," so die BI.

5. September

LP 2007 09 05 1.jpg

Leserbrief in der Lünepost zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens (1)

Mail.png W. Lutz
Lüneburg
„Wäre ich doch eine Wachtel!“

Zu: A39 – hier führt sie durch Lüneburgs Osten, LP vom xx. September

Jeder Autofahrer nutzt Autobahnen, nur wenn eine neue Straße vor seiner Haustür geplant wird, ist die Antihaltung groß. Ich bin kein Befürworter der A 39, aber nur, weil sie in Lüneburg mitten durch ein Wohngebiet führt.

Bereits heute ist die sogenannte Umgehungsstraße mit 45 000 Fahrzeugen täglich an der Grenze der Belastung und ein Unfallschwerpunkt, das muss den Planern doch bekannt sein. Der Widerstand wird durch die geringeren Kosten unterdrückt, wie das letzte Gutachten beweist. Und das Schutzgut Mensch?

Wäre ich doch eine Wachtel oder sonst eine schützenswerte Kreatur!

Leserbrief in der Lünepost zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens (2)

Mail.png Stefan Becker
Lüneburg-Moorfeld
„A 39 hat nichts mit Vernunft zu tun“

Zu: A39 – hier führt sie durch Lüneburgs Osten, LP vom xx. September

Bei der Diskussion um mögliche Trassenverläufe der bestenfalls Arbeitsplätze verlagernden A 39 ist der Öffentlichkeit immer wieder suggeriert worden, dass es sich bei der B 4, die es nun im Bereich Lüneburg werden soll, um eine Umgehungsstraße handelt. Dies ist eindeutig nicht der Fall. So durchschneidet die B 4 unter anderem den Stadtteil Moorfeld.

Allerdings ist diese Suggestion für den bei den Kommunalwahlen mit dem Versprechen „Keine Autobahn durch Lüneburger Stadtgebiet“ angetretenen und mittlerweile in dieser Hinsicht verstummten Oberbürgermeister extrem praktisch.Was von weiteren Suggestionen lokaler Politiker wie der eines Deckels zu halten ist, zeigt die Aussage Herrn Mantheys, dass „aus planerischer Sicht keine Notwendigkeit für einen Deckel bestehe“.

Lüneburgs Ostumgehung: Wird sie bald zur Autobahn? Foto: sb

Seit wann gibt der Bund Geld aus, wenn er es nach den Untersuchungsergebnissen nicht muss?! Gut in die menschenverachtende Herangehensweise der planenden Behörde, die Vogel über Menschenschutz stellt, passt es, dass nach Aussage des Leiters der Lüneburger Niederlassung das Tempolimit auf der B 4 kaum unter 100 km/h liegen werde – und das, obwohl der bereits jetzt herrschende Verkehr auf der Ostumgehung eine Begrenzung von 70 km/h dringend erforderlich machen würde.

Insofern ist es ein logischer Schluss, dass die nach den Planungen feststehenden Überschreitungen der Emissionsgrenzen toleriert werden. Meine Folgerung bei all diesem Nonsens wäre, die A 39 aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen, aber was haben Vernunft und A 39 schon miteinander zu tun?!

1. September

Landeszeitung zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens

Basar der großen Politik

Das Raumordnungsverfahren für die Autobahn 39 ist abgeschlossen, die Klostertrasse nur noch eine Fußnote in den Geschichtsbüchern. Doch bevor endgültig ein neues Kapitel in der Planerbibel aufgeschlagen wird, hat diese denkwürdige Variante eine Nachbetrachtung verdient.

Nicht wegen des kollektiven Zuckens der Lüneburger Weltkulturerbe-Fraktion, der angesichts dieses Vorschlags der Angstschweiß ausbrach, und auch nicht, weil der boomenden Salzstadt nun touristisch wertvolle Klosterführungen der Marke Manta-Röhren mit Dieselduft und ganzen Rußflocken erspart bleiben.

Bemerkenswert ist vielmehr, dass außer den Planern wohl niemand diese Trassenführung verstanden hat. Das zeigte sich bereits bei der Präsentation der Vorzugsvariante im März 2006. Die Dramaturgie war einfach gestrickt, sah nur zwei Gesichtausdrücke vor: entgleisend vom Typ "Ungläubiges Staunen" und selbstzufrieden vom Typ "Damit habt ihr wohl nicht gerechnet".

In der Folge erinnert das Trassengeschacher an einen Tarif-Poker mit Basarcharakter. Zynikern drängt sich der Verdacht auf, dass mit der Klostertrasse das Unmögliche gefordert wurde, um das Machbare durchzusetzen - Bauernopfer einkalkuliert: die Anwohner der Ostumgehung. Beweisen lässt sich das freilich nicht.

Die Stadt hat das Schicksal herausgefordert - und die Quittung bekommen. Sie hat eine Untersuchung der Ostumgehung gefordert, und - völlig überraschend - ein Ergebnis erhalten: Der Ausbau zur Autobahn ist machbar. Man hätte ja auch auf der Westvariante beharren können. Denn dass alternative Trassenführungen nur aus Jux und Dollerei geprüft werden, kann niemand allen Ernstes geglaubt haben.

Der rechte Ernst scheint in dieser Woche allerdings auch Friederich-Otto Ripke abhanden gekommen zu sein. Anders lässt sich die Aussage des Staatssekretärs nicht erklären, die A 39-Trasse sei "auf Wunsch der Stadt Lüneburg auf die Ostumgehung verlegt worden". Zum Glück ist Oberbürgermeister Ulrich Mädge gerade mal weg - unterwegs auf der Pilger-Autobahn. Die unendliche Weite links und rechts des Jakobswegs in Spanien wird das Wutgebrüll von Ulrich dem Roten wesentlich besser schlucken als die historischen Mauern des Rathauses.

Aber wer weiß: Vielleicht stichelt Ripke ja auch nur, weil er noch einen Trumpf in der Hinterhand hat. Schließlich hat die Stadt mit der ehemaligen Schlieffenkaserne noch Großes vor. Zu dumm, dass das Areal eine Liegenschaft des Bundes ist - verwaltet vom Land. Aber hat nicht auch noch Ulrich der Rote einen Joker? Na klar, die A 39-Klage. Zücken oder stecken lassen - reine Verhandlungssache.

Und die Moral von der Geschicht': Sind Debatten auch noch so sachverständig, am Ende wird geschachert. Selbst Autobahnen werden auf dem Basar geplant.

Malte Lühr

Leserbrief in der Landeszeitung zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens

Mail.png Matthias Wiebe
Adendorf
Hirnfrei statt autobahnfrei

"A 39-Pläne auf Weg nach Berlin", LZ vom 30. August

Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf. Und nun sind die Unsinns-Pläne also auf dem Weg nach Berlin. Hurra!

Nachdem die politischen Beamten in Hannover und die örtlichen Politiker die "größte autobahnfreie Gegend" Deutschlands ausgemacht haben, sollten wir Bürger uns doch mal fragen, wo die "größte hirnfreie Gegend" Deutschlands zu finden ist. Aber warum suchen? Ich denke, man hat sie schon gefunden. Nämlich dort, wo solche hirnlosen Planungen stattfinden. Oder sind es gar die Räte mit den einschlägigen politischen Mehrheiten, die solche unsinnigen Milliardenprojekte noch befürworten (aber natürlich nie vor der eigenen Haustür)?

Doch was heißt eigentlich "größte autobahnfreie Gegend" Deutschlands? Was ist das für ein Wert? Ist es die Gegend, wo die höchste Arbeitslosenquote der Republik zu finden ist? Nein! Oder ist es eine der Gegenden Deutschlands, wo die Menschen bisher 60 Jahre zufrieden - im wahrsten Sinne des Wortes - leben konnten, in einer noch einigermaßen intakten Natur und Umwelt? Wohl eher das Letztere. Nun wird es aber Zeit, dass die Politiker diesen Glücksumstand schnell ändern! Also her mit der Autobahn! Damit die Skandinavier und das östliche Europa rasch auf dieser Transitstrecke durch unsere Vorgärten rauschen können.

Die A39 -Lobby schuldet den Gegnern immer noch die positiven Argumente (Nutzen/Kostenrechnung) zu solch einer maßlosen Steuerverschwendung. Auch wenn die öffentlichen Kassen sich in den letzten Monaten wieder durch Steuergelder besser füllen, sollten wir alle nicht vergessen, dass es sich um Abgaben der Bürger handelt und nicht um freie Masse, die von politischen Mehrheiten willkürlich für unsinnige Baumaßnahmen verschleudert werden darf.


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