-Gesetzliche Test- und Prüfverfahren zur Abgasuntersuchung
-Test- und Prüfgeräte
Marcus Emshoff
http://www.over-tech.de/img/Geraete/CompaMacs.JPG
AU - Gerät der neuesten Generation mit E-OBD und kombiniert mit dem Fehlerauslesegerät MegaMacs 55 im Fahrwagen mit Color-Monitor und DIN A4 Drucker.
Ausgereiftes Gerät, in vielen deutschen und ausländischen Werkstätten zuhause.
Mit oder ohne AU mit oder ohne Diesel, alles ist möglich.
MegaMacs ist einfache Fehlerauslese im Klartext mit Erklärungen und Reparatur Hinweisen, sowie ein Multi-Scope.
Abgas-Untersuchung (AU)
Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.
Primäres Ziel der AU ist es, die Schadstoffemission durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.
Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennen Sie an:*dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes*der Prüfplakette am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an.
Zur Abgasuntersuchung müssen Sie den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief mitbringen.
Zur Untersuchung muß sich Ihr Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
*die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
*einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten.
die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab) einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten. Zeitabstand der Untersuchungen : *Ottomotor ohne Katalysator 12 Monate *ungeregelter Katalysator 12 Monate *geregelter Katalysator 24 Monate *) *Taxen und Mietwagen: 12 Monate *Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate *) , bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich<br>über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate *Taxen und Mietwagen: 12 Monate *) bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich.
Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhalten Sie in jedem Falle ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges.
Bitte bewahren Sie die Prüfbescheinigung auf, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.
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