Neue Bußgelder gegen Hauptunfallsachen ab den 01. Februar´2009
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'''<u><span style=>== Das zu schnelle Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften (es gilt auch für 30 km-Zonen !)</span></u>'''===</div>
Wer innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell fährt muss mit einer Strafe bis zu 680 EUR, 4 punkte und 3 Monate Fahrverbot rechnen.
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'''<u><span style=">== Das zu schnelle Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)</span></u>''===</div>'
Wer außerhalb gescchlossener Ortschaft zu schnell fährt muss mit einer Strafe bis zu 600 EU, 4 Punkten und 3 Monate Fahrverbot rechnen.
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt
Wer das "Überholverbot"-Verkehrszeichen missachtet, Fahrstreifenbegrenzung überquert/überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt muss eine Geldstrafe in höhe von 75,- EUR zahlen und bekommt 4 Punkte.
Wenn Gefährdung oder Sachbeschädigung vorhanden ist werden es 125,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
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'''<u><span style=>== Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):</span></u>'''===</div>
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt,