Bußgelder

Aus BS-Wiki: Wissen teilen
Wechseln zu: Navigation, Suche

Neue Bußgelder gegen Hauptunfallsachen ab den 01. Februar´2009


Das zu schnelle Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften (es gilt auch für 30 km-Zonen !)

Wer innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell fährt muss mit einer Strafe bis zu 680 EUR, 4 punkte und 3 Monate Fahrverbot rechnen.


Das zu schnelle Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)

Wer außerhalb gescchlossener Ortschaft zu schnell fährt muss mit einer Strafe bis zu 600 EU, 4 Punkten und 3 Monate Fahrverbot rechnen. Es gibt bis 10 km/h 10,- EUR ,


Abstand halten :


Wer den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h zahlt 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR und bei Sachbeschädigung des Fahrzeuges oder anderen Gegenständen zahlt 35,- EUR.

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h 85 kh/h zahlt man 75,- EUR, 1 Punkt, 90 km/h 100,- EUR und 2 Punkte 95 km/h 160,- EUR und 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot) 130 km/h 240,- EURund 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot 160 km/h 320,- EUR und 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot


Überholen:

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot


Wenn der Fahrer nicht in einer schnelleren Geschwindigkeit überholt , wie der Überholende fährt zahlt man 30,- EUR und bei Sachbeschädigung 35,- EUR.

Wer beim überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehält zahlt 30,- EUR und bei Sachbeschädigung 35,- EUR. Wer nach dem überholen beim Einordnen eines Überholten Fahrzeuges behindert zahlt 20,- EUR

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt muss mit einer Geldstrafe in höhe von 50,- EUR rechnen und bekommt 3 Punkte.

Wer das "Überholverbot"-Verkehrszeichen missachtet, Fahrstreifenbegrenzung überquert/überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt muss eine Geldstrafe in höhe von 75,- EUR zahlen und bekommt 4 Punkte. Wenn Gefährdung oder Sachbeschädigung vorhanden ist werden es 125,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.


Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt, innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, zahlt 90,- EUR und 3 Punkte, mit Gefährdung 200,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot und mit Sachbeschädigung 240,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Wer beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten zahlt 70,- EUR und bekommt 3 Punkte, wer den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,-EUR 3 Punkte und den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen

behindert 60,- EUR; 3 Punkte gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte