{{navi|Abgas und Umwelt|Schadstoffe}} |[[Bild:AU-Plakette.gif|left]] ||Die '''Abgasuntersuchung (AU)''' dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.
Ziel der AU ist es, den Ausstoß von [[Schadstoffe]]n durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.
* dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes
* der '''Prüfplakette''' am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist, gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an.
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|Zur Abgasuntersuchung muss der [[Fahrzeugdokumente#Fahrzeugschein|Fahrzeugschein]], bei abgemeldeten Fahrzeugen der [[Fahrzeugdokumente#Fahrzeugbrief|Fahrzeugbrief]] vorgelegt werden.
[[Bild:CompaMacs.jpg|right]]Zur Abgasuntersuchung muss der [[Fahrzeugdokumente#Fahrzeugschein|Fahrzeugschein]], bei abgemeldeten Fahrzeugen der [[Fahrzeugdokumente#Fahrzeugbrief|Fahrzeugbrief]] vorgelegt werden. Zur Untersuchung muß muss sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
* die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
* einwandfreier Zustand von Luftfilter, [[Zündkerze]]n und ggf. Unterbrecherkontakten.
Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.
|| [[Bild:CompaMacs.jpg]] |}
== Fragen ==
# Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?