|Zur Abgasuntersuchung muß muss der [[Fahrzeugdokumente#Fahrzeugschein|Fahrzeugschein]], bei abgemeldeten Fahrzeugen der [[Fahrzeugdokumente#Fahrzeugbrief|Fahrzeugbrief]] vorgelegt werden.
Zur Untersuchung muß sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
* die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
* einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen [[Zündkerze]]n und ggf. Unterbrecherkontakten. === Zeitabstand der Untersuchungen:===
* [[Ottomotor]] ohne [[Katalysator]]: 24 Monate (ab 01.04.2006)
* ungeregelter [[Katalysator]]: 24 Monate (ab 01.04.2006)