Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennst Du an:
* dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes
* der '''Prüfplakette ''' am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist, gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an.
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Zur Untersuchung muß sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
*die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)*einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten.
Zeitabstand der Untersuchungen:
*Ottomotor ohne Katalysator 12 Monate *ungeregelter Katalysator 12 Monate *geregelter Katalysator 24 Monate *) *Taxen und Mietwagen: 12 Monate *Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate, bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich<br>über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate *Taxen und Mietwagen: 12 Monate.
Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen des Kraftfahrzeuges.