|[[Bild:AU-Plakette.gif]] ||Die '''Abgasuntersuchung (AU)''' dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.
Ziel der AU ist es, den Ausstoß von [[Schadstoffe]]n durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.
* dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes
* der Prüfplakette am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist, gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an.
|}{| |Zur Abgasuntersuchung muß der [[Fahrzeugdokumente#Fahrzeugschein|Fahrzeugschein]], bei abgemeldeten Fahrzeugen der [[Fahrzeugdokumente#Fahrzeugbrief|Fahrzeugbrief]] vorgelegt werden.
Zur Untersuchung muß sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
*Taxen und Mietwagen: 12 Monate
*Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate, bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich<br>über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate
*Taxen und Mietwagen: 12 Monate. || [[Bild:CompaMacs.jpg]] |}
Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen des Kraftfahrzeuges.
Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.
|| [[Bild:CompaMacs.jpg]] |}
== Fragen ==
# Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?