Raumordnungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Juni 2008, 07:12 Uhr
Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist eine frühe Phase im Planungsablauf für den Bau einer Autobahn.
Allgemeines
Geprüft wird die Vereinbarkeit eines "raumbedeutsamen Vorhabens" (also die Trassenführung der Autobahn A 39) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander.
- Das ROV wird gemäß Raumordnungsgesetz durchgegeführt
- Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar.
- Es soll für den Investor Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen.
- Es bildet eine Informations- und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.
Das ROV wird mit der landesplanerischen Feststellung abgeschlossen, die zunächst im Rahmen eines sog. Erörterungstermins (s. u.) mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt wird.
Raumordnungsverfahren für den Bau A 39
Beginn ROV
Mit der Vorstellung einer angedachten Vorzugsvariante hatte das Niedersächsische Ministerium für den Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Referatsteil 303 in der Regierungsvertretung Lüneburg) Raumordnungsverfahren für die geplante Autobahn A 39 von Lüneburg bis Wolfsburg am 27. März 2006 eingeleitet.
Fristen ?
Gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes "ist das ROV nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten abzuschließen."
Gesetzeskonform hätte damit am 27. September 2006 das ROV abgeschlossen sein müssen.
Tatsächlich dauerte bereits diese erste Planungsphase etwa das dreifache der üblicherweise angesetzten Zeit. Ein kurzer Rückblick:
- Auf Nachfrage per E-Mail erklärt der für das Raumordnungsverfahren bei der Regierungsvertretung Lüneburg verantwortliche Dr. Holger Manthey am 12.09.06:
"Wegen des Umfangs der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren für die A 39 war die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen länger als üblich und vorgeschrieben festgesetzt worden; außerdem war auf Wunsch einiger Beteiligter die Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahmen weiter verlängert worden.
Im Verfahren sind zahlreiche Bedenken zu den Unterlagen angemeldet und zahlreiche Anregungen (u. a. zur Prüfung anderer als der vorgeschlagenen Variante) gegeben worden, die z. Zt. von der Straßenbaubehörde und den von ihnen beauftragten Gutachtern bearbeitet werden.
Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird deshalb voraussichtlich erst in einigen Monaten möglich sein."
Damit wäre die landesplanerische Feststellung etwa Ende 2006/Anfang 2007 zu erwarten. [LZ vom 14.07.2006]
- Nochmals verschoben: Mit dem Ende des Raumordnungsverfahrens wird erst für März 2007 gerechnet, so der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Achim Großmann. [LZ vom 06.10.2006]
Erörterungstermin |
Die Vorschlagslinie wird in einem Behördentermin mit allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange (Flurbereinigung, Wasserwirtschaft u. a.) erörtert. Die Ergebnisse aus der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), der FFH-(Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsuntersuchung, der Verkehrsuntersuchungen, aller weiteren Untersuchungen, der Arbeitskreistermine, der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange werden von der zuständigen Raumordnungsbehörde für die landesplanerische Feststellung berücksichtigt. [1] |
- HA vom 23.11.2006: Endgültige Trasse erst Ende 2007?
- Der Erörterungstermin (s. Kasten) sollte lt. Auskunft von Dr. Manthey nunmehr am 19. und 20.04.2007 in der Stadthalle Uelzen stattfinden. Bis Juni werde die so genannte Landesplanerische Feststellung erarbeitet. [LZ vom 22.3.2007]
- Juli 2007? Bei der für das Raumordnungsverfahren zuständigen Regierungsvertretung Lüneburg haben die Verantwortlichen unterdessen andere Probleme. Sie erreiche ihr Ziel nicht, bis Ende Juni die landesplanerische Feststellung abzuschließen. Dr. Holger Manthey schätzt, dass sich „der Verfahrensabschluss um einige Wochen verzögert“. [LZ vom 12.6.2007]
Aktueller Sachstand: Abschluss ROV
- Das Raumordnungsverfahren wurde am 29. August 2007 mit der Landesplanerischen Feststellung [2] abgeschlossen.
Pressenotiz
Wir haben die Landesplanerische Feststellung untersucht und unberücksichtigte Argumente aus den Einwendungen gesammelt.
Dieses Dokument wurde mit folgenden Anschreiben an verschiedene Stellen geschickt:
- Anschreiben Bundesverkehrsministerium per Einschreiben mit Rückschein, der Rückschein ist angekommen. Zusätzlich per Email.
- Anschreiben Bundesfinanzministerium per Einwurf-Einschreiben, zusätzlich per Email
- Anschreiben Bundesumweltministerium per Einwurf-Einschreiben, zusätzlich per Email
- Anschreiben Niedersächsisches Umweltministerium per Email
- Anschreiben Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr per Email
- Anschreiben Bundesrechnungshof per Email
- Anschreiben Bund der Steuerzahler per Email
Außerdem wurden die insgesamt 103 Mitglieder der Bundestags-Ausschüsse für Verkehr, Finanzen und Umwelt per Web-Formular angeschrieben:
Textvorlage für das Web-Formular
Die Vorlage wurde für die Anrede mit Namen und die Funktion im Ausschuss ((stellvertretende(r) Vorsitzende(r))/Mitglied) individuell angepasst.
Weiterer Planungsverlauf
- Gemäß § 16 des Bundesfernstraßengesetzes ist nach erfolgter landesplanerischer Feststellung die Bestimmung der Linienführung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) innerhalb einer Frist von drei Monaten, d.h. gesetzeskonform bis zum 29. November 2007 abzuschließen. Nach Einschätzung von Niedersachsens Verkehrsminister Walter Hirche wird jedoch auch diese Frist nicht eingehalten werden [LZ vom 10.07.07] und (nach unserer Einschätzung) bis zum Abschluss der Landtagswahlen verzögert werden.
Im einfachsten Fall entspricht die festgelegte Linienführung der vorab formulierten Vorzugsvariante, falls die im Raumordnungsverfahren eingebrachten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden keine Neubewertung als Konsequenz hatte.
- Nach der Linienbestimmung erfolgt das Planfeststellungsverfahren, weiterer Verlauf s. Planungsablauf für den Bau einer Autobahn.
Hoffnungsvolles
Ein erstes Raumordnungsverfahren für den Bau einer anderen Autobahn (A 94 in Bayern) "versandete" 1977 (!), bevor nach politischen Querelen 1991 ein zweites Raumordnungsverfahren angestrengt wurde. Die Initiative gegen die A 94 kämpft seitdem erfolgreich gegen den Autobahnbau und macht Mut, dass die A 39 jederzeit wieder aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen werden kann.
Siehe auch
- Arbeitsgruppe Raumordnungsverfahren
- Planungsablauf für den Bau einer Autobahn
- Raumordnungsplan
- Raumordnungsgesetz
Weblinks
- Raumordnungsverfahren zur geplanten Autobahn BAB A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg (Bürgerinformation der Regierungsvertretung Lüneburg, März 2006)
- Landesplanerische Feststellung
Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für die Bundesautobahn A 39 Wolfsburg – Lüneburg und den niedersächsischen Teil der Bundesstraße B 190 n, (Regierungsvertretung Lüneburg, 24. August 2007, PDF-Datei, 295 S.)