Ab dem 01. Oktober 2005 wird bei einer Neuzulassung eines Autos kein Fahrzeugschein mehr ausgestellt, sondern man bekommt "Zulassungsbescheinigung Teil I". Auch der Fahrzeugbrief bekommt einen neuen Namen: "Zulassungsbescheinigung Teil II".
Die Papiere wurden nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich verändert. Auf der Vorderseite des Scheins werden ab sofort keine technischen Daten mehr zu sehen sein, sondern nur noch verschlüsselte Codes. Diese dienen dazu, dass die Scheine dem EU-Standard angepasst werden. Die neuen Dokumente haben mehrere drucktechnisch aufgebrauchte Sicherheitsmerkmale, die gegen Fälschungen besser gesichert sein sollten als die alten. Und in der "Zulassungsbescheinigung Teil II" stehen dann aus Datenschutzgründen statt 6 nur noch 2 Haltereinträge.
Die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) bleiben weiterhin gültig und müssen nur bei einem Halterwechsel, z. B. Verkauf des Fahrzeugs, Umschreibung oder bei Verlust eines der Scheine getauscht werden. Sollte mal eines von beiden verloren gehen, so muss man beide Sachen neu beantragen. http://www.offenbach.de/stepone/data/images/47/11/00/Zulassungsbescheinigung_Teil_I.jpg