Eine Schraube mit einem Nenndurchmesser von 30 mm und Regelgewinde besitzt gemäß DIN 13 (vgl. Tabellenbuch) im Gewindekern eine {{mark|1='''Schnittfläche von 561 mm²'''}}.
Macht man den '''''Fehler''''', stattdessen mit dem Nenndurchmesser von 30 mm zu rechnen, ergibt sich eine deutlich größere Fläche: