Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können.
Ein Gemisch ist als karzinogen einzustufen und mit dem Piktogramm GHS08 und {{H|350}} zu kennzeichnen, wenn es einen Inhaltsstoff von mehr als 0,1 % enthält, der als krebserzeugend Kat. 1 oder 2 eingestuft ist.(TRGS 201)