Stoffe gelten als ätzend - '''C''' (von engl. '''c'''orrosive), wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung zerstören können.
Die Abgrenzung gegenüber der Einstufung "Reizend" erfolgt häufig nur in Abhängigkeit von der [[Konzentration]]: Während [[Salzsäure]] unter 10% [[HCl]]-Gehalt nicht kennzeichnungspflichtig ist, gilt sie zwischen 10-25% als [[reizend]], darüber als [[ätzend]]. Ein Gemisch ist als ätzend für die Haut einzustufen und mit dem Piktogramm GHS05
und H314 {{H|314}} zu kennzeichnen, wenn der [[pH-Wert ]] kleiner gleich 2 oder größer gleich 11,5 ist (TRGS 201).
* Schutzmassnahmen: Absperren des Gefahrenbereichs, Handschutz tragen, [[Schutzbrille]]