Die Bearbeitungszugabe muss so gewählt werden, dass eine Mindestspanungsdicke gegeben ist, aber keine Überlastung durch eine zu große Spanabnahme erfolgt. Die Reibzugabe beträgt je nach Reibahle ( gerade- oder drallgenutet)und in Abhängigkeit des Bohrungsdurchmessers 0,1 mm bis 0,5 mm. Bei Schälreibahlen für langspanende Werkstoffe bis 0,8 mm.