KartuschenbrennerFestinstallierte Gasanlagen sind Kartuschenbrennern vorzuziehen.Kartuschenbrenner mit einem Rauminhalt der Druckgaskartusche von nichtmehr als ein Liter dürfen in Räumen unter Erdgleiche benutzt werden, wennsie nach Gebrauch in Räumen über Erdgleiche aufbewahrt werden.Werden Kartuschenbrenner in Schränken aufbewahrt, müssen diese Öffnungenin Bodennähe haben.Bei Kartuschenbrennern darf nur der Lehrer oder der technische Assistentdie Druckgaskartuschen auswechseln.Es dürfen nur Kartuschenbrenner betrieben werden, bei denen ein unbeabsichtigtesLösen der Druckgaskartuschen verhindert ist.Schüler dürfen im Unterricht nur mit maximal 8 Kartuschenbrennern in Einwegbehältern(Ventilkartuschen) arbeiten, bei denen ein Entnahmeventil eingesetztist. Einwegbehälter, die angestochen werden müssen und bei denennach Entfernen des Entnahmeventils ungehindert Gas ausströmen kann, dürfenihnen nicht ausgehändigt werden.