Ein Verhältnis von 1:1 bedeutet nach Definition 100% Steigung der Rampe. Dieses Verhältnis wird bei standard Kugelgewindetrieben verwendet. Bei Hochleistungskugelgewindetrieben beträgt die Steigung ein mehrfaches des Spindeldurchmessers. Dabei werden Verhältnisse von 3:1 erreicht. Die Begrenzung ergibt sich aus der Notwendigkeit, einen Kompromiss mit der Anforderung mechanischer Stabilität zu finden, da die Spindel mit ihrer Laufrille die Kräfte überträgt. Für die Charakterisierung der Kräfteaufteilung werden Steigungswinkel und Lastwinkel nach DIN 69051 angegeben. Speziell abgestimmte, paarweise montierte Muttern dienen zur Kompensation auftretender, störender Schwingungen. Sie werden als Schwingungsdämpfer verwendet.
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Maßnormen gibt es bei den KGT nur bei den Anschlussmaßen. Das Standardsortiment reicht von sogenannten Miniaturkugelgewindespindeln, Steigung 1 bis 16 mm und Spindeldurchmesser zwischen 6 bis 20 mm, bis hin zu KGT mit Steigungen von 50 mm und Spindeldurchmessern bis zu 125 mm. Auch bei den Spindellängen werden Variationen von wenigen Zentimetern bis zu mehreren Metern angeboten.