Die radiologische Prüfung findet dann Anwendung, wenn es gilt, makroskopische Fehler im Inneren der Werkstücke, wie Lunker, Gasblasen, Bindefehler an Schweißnähten u. a., festzuhalten. Das Verfahren ermöglicht die genaue Lage und Ausdehnung des Fehlers zu bestimmen und fotografisch festzuhalten. Röntgenstrahlung unterscheidet sich vom vom sichtbaren Licht durch ihre wesentliche Kürzere Wellenlänge und damit verbundendurch höhere Quantenenergie, die eine Durchdringung fester Stoffe ermöglicht. Die Strahlung wird dabei geschwächt. Kurzwellige, d.h. harte Strahlen sind durchdringungsfähiger als langwellige weiche Strahlen. Deshalb lassen sich mit Gammastrahlung (harte Strahlen) dickere Werkstücke durchstrahlen. Die Größe der auf der Rückseite des durchstrahlten Werkstückes austretenden Strahlung ist abhängig von:<br />
1. der Dicke<br />
2. der Wellenlänge der Strahlung<br />
3. der Art des Werkstoffes<br />
Metallische Werkstoffe mit hoher Ordnungszahl sind deshalb nur gering durchstrahlbar (Blei, Wolfram). Die maximal durchstrahlbare Dicke von Eisenwerkstoffen beträgt mit Gammastrahlung 200mm, mit Röntgenstrahlung 100mm. Prüftechnik und Aufnahmeprinzip sind bei Röntgen- und Gammaprüfung identisch. Die aus dem Prüfling austretende, geschwächte Strahlung trifft auf eine doppelt beschichtete Filmfolie und die Imtensitätsunterschiede der ausgetretenen Strahlung setzen sich in Schwärzungsunterschiede des Films um. Das Auflösungsvermögen wird mit Drähten definierter Dicke oder Stufenkeilen ermittelt.
====Qualitätssicherung====
===Strukturanalyse===
===Sicherheit===
==Gefahren==
Die Röntgenstrahlung wirkt auf den Menschen schädigend ein, indem Gewebe -und damit auch Organe- irreversibel verändert, wenn nicht zerstört werden. Auch das Blut kann geschädigt werden. Verheerend ist die krebserregende und erbgutschädigende Wirkung, wobei sich die einzelnen, im Laufe des Lebens erhaltenen Strahleneinwirkungen (Strahlendosen) addieren und sich nach dem heutigen Stand der Medizin nicht beseitigen lassen. Grundsätzliche Maßnahmen für den Strahlenschutz sind:<br />
1. möglichst großer Abstand von der Strahlenquelle<br />
2. geeignete Abschirmung<br />
3. Begrenzung der Aufenthaltszeit<br />
In der Röntgenverordnung sind alle einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen grundlegend festgelegt.