Es gibt viele Vorschriften und eine Menge Richtlinien, dazu zählt zum Beispiel, dass man einen extra "'''Airbagschein'''" machen muss, um am Fahrzeug den Airbag zu demontieren oder einen Gurtstraffer zu ersetzen!
=== Entsorgung =Sicherheitsvorschriften ==
Eine Entschärfung vor Ort darf nur im Rahmen einer nach [http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__7.html § 7 SprengG] erlaubten Tätigkeit und durch [http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__9.html fachkundige Personen] ([http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__20.html Befähigungsschein nach § 20 SprengG] „Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für technische Zwecke“, Airbagschein) erfolgen.
Nicht gezündete Airbageinheiten sind an das Vertriebszentrum zurück zu schicken. Die Verpackungen sehen meist aus wie normale Kartons, aber die sind geprüft wurden und meistens mit einem Kunststoffeinsatz versehen, so dass der Airbag eigentlich nicht da drin explodieren kann! Diese Kartons müssen mit dem Gefahrzettel der Klasse 1.4S gekennzeichnet werden und in diesem Karton dürfen dann auch keine Gefahrgüter andere Klassen mit verschickt werden.