Arzneimittel sind laut deutschem [http://www.bundesrecht.juris.de/amg_1976/index.html Arzneimittelgesetz (AMG) ] Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind, um:
* Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
* Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen,
* die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen oder zu beeinflussen,
* vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen [http://www.bundesrecht.juris.de/amg_1976/__2.html (§ 2 Abs. 1 AMG)].
Die meisten Medikamente beseitigen lediglich die Symptome aber nicht die Krankheit steigern aber somit die Lebensqualität des Patienten, wie z.B. Nasenspray.