'''Emissionen''' im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (s. Link) sind die
von einer Anlage (z. B.: Autobahn) ausgehenden '''[[Luftverunreinigungen]]''',
Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
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