'''Emissionen''' im Sinne des [[Bundes-Immissionsschutzgesetz]]es Immissionsschutzgesetzes (s. Link) sind dievon einer Anlage (hierz. B.: Autobahn) ausgehenden '''[[Luftverunreinigungen]]''',[[Lärm|Geräusche]], Erschütterungen, Licht, Wärme,Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
Umgangssprachlich werden die Begriffe [[Immissionen]] und [[Emissionen]] häufig gleichbedeutend verwendet, per Definition sind sie allerdings klar voneinander zu unterscheiden, Beispiel Autobahn:
Die begriffliche Trennung ist notwendig, da sich die Mess- bzw. Grenzwerte für Emissionen u. Immissionen deutlich voneinander unterscheiden.
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* [http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/anlagen/bimschg.pdf Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)*) auf www.Umweltbundesamt.de]