Das Kürzel MAK steht für die '''''M'''aximale '''A'''rbeitsplatz-'''K'''onzentration'', d.h. die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist.
Allerdings entfiel 2005 mit der neuen [[Gefahrstoffverordnung]] die gesetzliche Verbindlichkeit der MAK-Werte.