Stoffe gelten als ätzend - '''C'''(von engl. '''c'''orrosive), wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung zerstören können.
Die Abgrenzung gegenüber der Einstufung "Reizend" erfolgt häufig nur in Abhängigkeit von der [[Konzentration]]: Während [[Salzsäure]] unter 10% [[HCl]]-Gehalt nicht kennzeichnungspflichtig ist, gilt sie zwischen 10-25% als [[reizend]], darüber als [[ätzend]].
* Schutzmassnahmen: Absperren des Gefahrenbereichs, Handschutz tragen, [[Schutzbrille]]