Die [[Gefahrstoffverordnung]] beschreibt diese Eigenschaften als <b>{{PAGENAME}}</b>, die durch entsprechende '''Gefahrensymbole''' gekennzeichnet sind.
[[Bild:Napo symbole.jpg|thumb|150px|right|'''Die wichtigsten Gefahren werden durch die [http://hvbg-filme.cnbg.de/Im_Reich_der_Gefahren.mpg "Napo-Videos"Filme] der Berufsgenossenschaften auf unterhaltsame aber unmissverständliche Weise erläutert.'''
]]
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== Explosionsgefährlich ==
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Stoffe, die auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff leicht explodieren können, z. B. durch Erhitzen, werden als explosionsgefährlich - '''E''' eingestuft.