Weil beim Erreichen des Flammpunktes das "erste Aufflammen" einer brennbaren Flüssigkeit möglich ist, bedient sich auch die "Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande" (VbF) des Flammpunkts als Merkmal für die Gefahr. Er gibt nämlich Auskunft, ob wir es mit einem mehr oder weniger gefährlichen Produkt zu tun haben.
Die Nach der VbF teilt die brennbaren Flüssigkeiten in gab es 2 verschiedene Gefahrklassen ein, und zwar:
*Gefahrklasse A (nicht wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten):
** Gefahrklasse AI: Flüssigkeiten mit einem [[Flammpunkt]] unter 21°C (z. B. [[Benzin]])
** Gefahrklasse AII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 21°C und 55°C (z. B. [[Petroleum]])
** Gefahrklasse AIII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 55°C und 100°C (z. B. [[Dieselkraftstoff]])
*Gefahrklasse B:
**Bei 15°C wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21° C (z. B. [[Ethanol]])
A (mit Wasser NICHT mischbar)
Die brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrklasse A werden entsprechend ihrem Flammpunkt zusätzlich unterteilt in: