Grundsätzlich werden mit diesem System die Zentralverriegelung und die Wegfahrsperre gesteuert. Die vier aufrüstbaren Chipkarten, die immer auf ein Fahrzeugsystem hin initialisiert werden müssen, enthalten sowohl Akku als auch Batterie. Der Akku kann induktiv aufgeladen werden, wenn es für die Chipkarte in einen Schlitz im Armaturenbrett gibt. Bei bestimmten Systemen kann man über Druckschalter die Türen/Gepäckraumdeckel verriegeln und entrriegeln .Eventuell sind auch Zusatzfunktionen möglich, wie zum Beispiel das alleinige Öffnen des Gepäckraums. Sinnvoll ist auch das gleichzeitig mit der Verriegelung mögliche Schließen aller Fenster und des Schiebedachs.
Besondere Bedeutung kommt den Türgriffen zu. Hier sind Schalter anstelle der früher üblichen Schlüssellöcher und Infrarot-Sensoren als Zugriffserkennung eingebaut. Zusätzlich enthält die Chipkarte u.A. einen Notschlüssel für den Türgriff ( eventuell meistens in der abdeckkappe versteckt ).
Der Innenraum und die Umgebung des Fahrzeugs werden separat und mit unterschiedlicher Frequenz nach Vorhandensein der Chipkarte gescannt. Ist sie in den ziemlich genau umrissenen Bereichen vorhanden, so können entweder von außen die Türen geöffnet werden, die entweder vom Benutzer ausdrücklich verriegelt und entriegelt werden müssen oder automatisch auf das Verlassen des Bereiches reagieren. Die Sensoren im Innenraum deaktivieren die Wegfahrsperre und erlauben den Motorstart. Dazu müssen dann noch Zusatzbedingungen erfüllt sein, z.B. zum Beispiel die Überprüfung des Gepäckraumdeckels und entweder die getretene Kupplung oder die Leerlaufstellung des Ganghebels oder das betätigte Bremspedal. Schwierig ist es, nur die Zündung einzuschalten. Dies gelingt ohne Motorstart z.B. zum Beispiel nur durch ganz bestimmten Verstoß gegen die oben genannten Bedingungen, eine nicht getretene Kupplung und ein eingelegter Gang. Vieles ist einfacher mit dem System, über bestimmte Funktionen muss hingegen stärker als früher nachgedacht werden.