Zum Das Fahrwerk gehören beinhaltet Räder, Radaufhängung, Federung, Stoßdämpfer, Lenkung sowie die Betriebsbremse. Die Betätigungseinrichtung von Bremse und Lenkung gehören, genau wie Motor, Getriebe und Antriebsstrang nicht zum Fahrwerk. Bei Das Fahrwerk gehört nicht mehr zum Fahrgestell, sobald ein PKW mit selbsttragender selbstragender Karosserie ausgestattet ist das Fahrwerk nicht mehr Teil des Fahrgestells, sondern . Es wird als eigenständige in dem Fall von einer eigenständigen Baugruppe betrachtetgesprochen.