=== Regeln zur Ermittlung von Oxidationszahlen ===
Die Regeln zur Ermittlung von Oxidationszahlen sind '''hierarchisch''' angeordnet, d. h. in dieser '''Reihenfolge''' anzuwenden:
1. # [[Elemente]] haben die Ox. Null, z.B.: C, Si, N<sub>2</sub>, Fe. 2. # Die Ladung von [[Ionen]] entspricht ihrer Ox., in mehratomigen [[Ionen]] als Summe der Oxidationszahlen aller Atome. 3. # [[Fluor]] hat als elektronegativstes [[Element]] in seinen Verb. die Oxidationszahl –I. 4. # [[Metalle]] besitzen positive Oxidationsstufen. 5. # [[Wasserstoff]] hat in seinen Verbindungen die Oxidationszahl +I.:<br>''Ausnahme: in Metall-[[Hydride]]n -I, weil erst die 4. Regel zu beachten ist. Beispiel: LiH.'' 6. # [[Sauerstoff]] hat in Verbindungen die Oxidationszahl –II.:<br>''Ausnahmen: in Verbindungen mit [[Fluor]] pos. Ox. wg. 3. Regel; in Peroxiden wie H<sub>2</sub>O<sub>2</sub> Ox. +I für H u. –I für O, weil die 5. Regel von höherem Rang ist. '' 7. # [[Chlor]], [[Brom]] u. [[Iod]] haben in ihren Verbindungen die Oxidationszahl –I.