Zur Förderung der Arbeitssicherheit und damit zur Verminderung des Unfallrisikos gibt es für jeden Berufszweig verbindliche Unfallverhütung Vorschriften [ UVV ].
Sie werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften erlassen.
Die Berufsgenossenschaft Metall ist z.B. für Kfz-Reparaturenbetriebe verantwortlich.
Die Unfallhütungsvorschriften müssen in jedem Betrieb gut erkennbar sein und leicht zugänglich ausgelegt oder aufgehängt sein.