Noten
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Bewertung von schriftlichen Leistungen
Für die Bewertung von schriftlichen Leistungen wie Klausuren und Abschlussprüfungen werden in der Praxis die unterschiedlichsten "Notenschlüssel" angewendet. Eine Verbindlichkeit ist i. d. R. nicht gegeben, allerdings kann eine Prüfungsordnung oder eine Bildungsgangs- bzw. Fachgruppe einen verbindlichen Schlüssel beschließen.
Hier eine Auswahl:
Klassischer "IHK-Schlüssel"
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Notenschlüssel Naturwissenschaften im Beruflichen Gymnasium
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Notenschlüssel im Beruflichen Gymnasium in der Qualifikationsphase u. Zentralabitur ("EPA-Schema"[1])
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Mitarbeitsnote
Zur Mitarbeit im Unterricht (mündliche und andere fachspezifische Leistungen) zählen[2] z. B.:
- sachbezogene und kooperative Teilnahme am Unterrichtsgespräch,
- Erheben relevanter Daten (z. B. Informationen sichten, gliedern und bewerten, in unterschiedlichen Quellen recherchieren, Interviews und Meinungsumfragen durchführen),
- Planen, Durchführen und Auswerten von Experimenten,
- Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung,
- Unterrichtsdokumentationen (z. B. Protokolle, Arbeitsmappen, Materialdossiers, Portfolios),
- Präsentationen, auch mediengestützt (z.B. Referate, Vorstellung eines Thesenpapiers, Erläuterung eines Schaubildes, Darstellung von Arbeitsergebnissen),
- verantwortungsvolle Zusammenarbeit im Team (z.B. planen, strukturieren, reflektieren, präsentieren),
- Umgang mit Medien und anderen fachspezifischen Hilfsmitteln,
- Anwenden und Ausführen fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen,
- Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen,
- mündliche Überprüfungen und kurze schriftliche Lernkontrollen ("Tests"),
- häusliche Vor- und Nachbereitung,
- freie Leistungsvergleiche (z. B. Teilnahme an Schülerwettbewerben).
Siehe auch
- Leistungsbewertung, Zeugnisnoten gemäß BbSVO § 22
- ↑ Das Berufliche Gymnasium, S. 10
- ↑ Niedersächsisches Kultusministerium (Herausgeber): Kerncurriculum Chemie für das Gymnasium – gymnasiale Oberstufe, Hannover 2009, Seite 30-31.