Bußgelder

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Neue Bußgelder gegen Hauptunfallsachen ab den 01. Februar´2009

Das zu schnelle Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften (es gilt auch für 30 km-Zonen !)

Wer innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell fährt muss mit einer Strafe bis zu 680 EUR, 4 punkte und 3 Monate Fahrverbot rechnen.

'Das zu schnelle Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)

'

Wer außerhalb gescchlossener Ortschaft zu schnell fährt muss mit einer Strafe bis zu 600 EU, 4 Punkten und 3 Monate Fahrverbot rechnen. Es gibt bis 10 km/h 10,- EUR ,


Abstand halten :


Wer den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h zahlt 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR und bei Sachbeschädigung des Fahrzeuges oder anderen Gegenständen zahlt 35,- EUR.

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h 85 kh/h zahlt man 75,- EUR, 1 Punkt, 90 km/h 100,- EUR und 2 Punkte 95 km/h 160,- EUR und 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot) 130 km/h 240,- EURund 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot 160 km/h 320,- EUR und 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Überholen:

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot


Wenn der Fahrer nicht in einer schnelleren Geschwindigkeit überholt , wie der Überholende fährt zahlt man 30,- EUR und bei Sachbeschädigung 35,- EUR.

Wer beim überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehält zahlt 30,- EUR und bei Sachbeschädigung 35,- EUR. Wer nach dem überholen beim Einordnen eines Überholten Fahrzeuges behindert zahlt 20,- EUR

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt muss mit einer Geldstrafe in höhe von 50,- EUR rechnen und bekommt 3 Punkte.

Wer das "Überholverbot"-Verkehrszeichen missachtet, Fahrstreifenbegrenzung überquert/überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt muss eine Geldstrafe in höhe von 75,- EUR zahlen und bekommt 4 Punkte. Wenn Gefährdung oder Sachbeschädigung vorhanden ist werden es 125,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.


Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt, innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, zahlt 90,- EUR und 3 Punkte, mit Gefährdung 200,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot und mit Sachbeschädigung 240,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Wer beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten zahlt 70,- EUR und bekommt 3 Punkte, wer den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,-EUR 3 Punkte und den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen

behindert 60,- EUR; 3 Punkte gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte