Zuletzt geändert am 11. März 2007 um 18:52

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

Gemäß §5(3)2 der SprengV1 ist das Sprengstoffgesetz nicht anzuwenden auf ... das Vernichten ... von explosionsgefährlichen Stoffen bis zu einer Gesamtmenge von 100 g durch ... berufsbildende Schulen, soweit dies zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Beipiel: Sprengung eines Airbags im Unterricht (Technologie Kfz-Technik).

Im Chemiebuch ...
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zum Thema Sprengstoff:
Chemie FOS-T

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Chemie heute

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Elemente Chemie

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