Abgas-Untersuchung (AU): Unterschied zwischen den Versionen
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Abgas-Untersuchung (AU) | Abgas-Untersuchung (AU) | ||
− | + | Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge. | |
Primäres Ziel der AU ist es, die Schadstoffemission durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren. | Primäres Ziel der AU ist es, die Schadstoffemission durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren. | ||
− | + | Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennen Sie an: | |
− | + | *dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes | |
− | + | *der Prüfplakette am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an. | |
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Zur Untersuchung muß sich Ihr Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere: | Zur Untersuchung muß sich Ihr Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere: | ||
+ | *die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab) | ||
+ | *einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten. | ||
− | + | Zeitabstand der Untersuchungen: | |
− | + | *Ottomotor ohne Katalysator 12 Monate | |
− | + | *ungeregelter Katalysator 12 Monate | |
− | + | *geregelter Katalysator 24 Monate *) | |
− | + | *Taxen und Mietwagen: 12 Monate | |
− | Zeitabstand der Untersuchungen : | + | *Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate, bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich<br>über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate |
− | + | *Taxen und Mietwagen: 12 Monate | |
− | Ottomotor ohne Katalysator 12 Monate | ||
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Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhalten Sie in jedem Falle ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges. | Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhalten Sie in jedem Falle ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges. | ||
Bitte bewahren Sie die Prüfbescheinigung auf, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist. | Bitte bewahren Sie die Prüfbescheinigung auf, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist. | ||
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Was wird bei einer AU gemessen? | Was wird bei einer AU gemessen? | ||
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Version vom 9. Februar 2006, 18:13 Uhr
Abgas-Untersuchung (AU)
Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge. Primäres Ziel der AU ist es, die Schadstoffemission durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.
Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennen Sie an:
- dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes
- der Prüfplakette am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an.
Zur Abgasuntersuchung müssen Sie den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief mitbringen.
Zur Untersuchung muß sich Ihr Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
- die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
- einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten.
Zeitabstand der Untersuchungen:
- Ottomotor ohne Katalysator 12 Monate
- ungeregelter Katalysator 12 Monate
- geregelter Katalysator 24 Monate *)
- Taxen und Mietwagen: 12 Monate
- Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate, bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich
über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate - Taxen und Mietwagen: 12 Monate
Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhalten Sie in jedem Falle ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges.
Bitte bewahren Sie die Prüfbescheinigung auf, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.
Fragen:
Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?
Was wird bei einer AU gemessen?