Abgas-Untersuchung (AU): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Dezember 2016, 16:34 Uhr
Abgas-Untersuchung (AU) | ||
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vernetzte Artikel | ||
Abgas und Umwelt | Schadstoffe |
Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge. Seit Januar 2010 ist die AU wieder Bestandteil der Hauptuntersuchung, eine extra AU-Plakette wird nicht mehr angebracht.
Ziel der AU ist es, den Ausstoß von Schadstoffen durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.
Zur Abgasuntersuchung muss der Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.
Zur Untersuchung muss sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
- die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
- einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten.
Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Die Prüfbescheinigung ist mit dem Bericht der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO aufzubewahren.
Fragen
- Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?
- Was wird bei einer AU gemessen?