Stoffe gelten als ätzend - '''C''' (von engl. '''c'''orrosive), wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung zerstören können.
Die Abgrenzung gegenüber der Einstufung "Reizend" erfolgt häufig nur in Abhängigkeit von der [[Konzentration]]: Während [[Salzsäure]] unter 10% [[HCl]]-Gehalt nicht kennzeichnungspflichtig ist, gilt sie zwischen 10-25% als [[reizend]], darüber als [[ätzend]]. Ein Gemisch ist als ätzend für die Haut einzustufen und mit dem Piktogramm GHS05
und H314 {{H|314}} zu kennzeichnen, wenn der [[pH-Wert ]] kleiner gleich 2 oder größer gleich 11,5 ist (TRGS 201).
* Schutzmassnahmen: Absperren des Gefahrenbereichs, Handschutz tragen, [[Schutzbrille]]
* [http://www.dguv.de/inhalt/medien/dguv_filme/filmdateien/006_napo_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_5.mpg Video.mpg], 9 MB
[[Bild:Xi-300.jpg|100px|right]]
Ein Gemisch ist als ätzend für die Haut einzustufen und mit dem Piktogramm GHS05
und H314 zu kennzeichnen, wenn
1. es zu mindestens 5% einen als Skin Corr. 1 eingestuften und mit H314
gekennzeichneten Inhaltsstoff enthält oder
2. der pH-Wert kleiner gleich 2 oder größer gleich 11,5 beträgt.
== Reizend ==
Änderungen – BS-Wiki: Wissen teilen

Änderungen