Schulrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. September 2013, 09:43 Uhr
Auswahl gesetzlicher Grundlagen für den Berufsschulunterricht in Niedersachsen unverbindliche Zusammenstellung: Detlef Giesler, BBS Winsen, letzte Bearbeitung 07.08.2013. |
Inhaltsverzeichnis
Grundlegendes
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, zuletzt geändert am 31.08.2006
- Niedersächsische Verfassung, Stand: 30.06.2011.
Recht in Schule und Ausbildung
Tipp: Download der Broschüre "Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung"
Allgemeine Gesetze
- Berufsbildungsgesetz (BBiG, Fassung vom 07.09.2007
- Betriebsverfassungsgesetz
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Handwerksordnung (HWO, Fassung vom 17.07.2009)
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), Stand: 17.07.2012.
Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für die berufsbildenden Schulen
- Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)
Die BbS-VO regelt die Ausbildung an berufsbildenden Schulen, insbesondere Aufnahme, Versetzung und Abschlüsse einschließlich der Abschlussprüfungen: - Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)
Die EB-BbS ergänzen die BbS-VO um Stundentafeln, Zeugnisse und Noten, Klassenbildung u.ä.: - Lerninhalte:
- Bundesrecht: Rahmenlehrpläne
- Nieders. Landesrecht: Rahmenrichtlinien u. Ordnungsmittel für den Unterricht in Berufsbildenden Schulen
- Berufliches Gymnasium:
- Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK), Stand: Juni 2011.
Die AVO-GOFAK regelt den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und des schulischen Teils der Fachhochschulreife an öffentlichen Schulen wie dem Beruflichen Gymnasium. - Abiturprüfung: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA), Stand: 24.10.2008.
- Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK), Stand: Juni 2011.
Sicherheit & Gesundheitsschutz
- Allg. Übersicht
- Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (Empfehlungen der Kultusministerkonferenz, Ausgabe März 2003), 16 MB
- Arbeitsregeln für Schülerexperimente im Chemieunterricht an der BBS Winsen
- Umgang mit Gefahrstoffen
- MAK-Werte
- Strahlenschutz
- Unfallverhütungsvorschriften, Merkblätter GUV, insbesondere die UVV Schulen