Stoffe, die auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff leicht explodieren können, z. B. durch Erhitzen, werden als explosionsgefährlich - '''E''' eingestuft.
Stoffe gelten als (sehr) giftig - '''T''' (+) (von engl. '''t'''oxic), wenn sie in (sehr) geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.
* Schutzmassnahmen: Schutzmaske tragen, Ersatz der giftigen Produkte.
Stoffe gelten als gesundheitsschädlich - '''Xn''', wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.
* Schutzmassnahme: Natürliche Belüftung, Tragen einer Schutzmaske
Die Abgrenzung gegenüber der Einstufung "Reizend" erfolgt häufig nur in Abhängigkeit von der [[Konzentration]]: Während [[Salzsäure]] unter 10% [[HCl]]-Gehalt nicht kennzeichnungspflichtig ist, gilt sie zwischen 10-25% als [[reizend]], darüber als [[ätzend]].
* Schutzmassnahmen: Absperren des Gefahrenbereichs, Handschutz tragen, [[Schutzbrille]]
Stoffe gelten als umweltgefährlich - '''N''', wenn sie geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts von [[Wasser]], Boden oder [[Luft]], [[Klima]], Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.
* Schutzmassnahmen: Fachgerechte Entsorgung, Einschalten von Spezialisten