Schulrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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* [http://www.nibis.de/nli1/bbs/archiv/verwaltungsvor/ebbs2006.pdf Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)]), Stand: 17.7.2006.<br>Die EB-BbS ergänzen die BbS-VO um Stundentafeln, Zeugnisse und [[Noten]], Klassenbildung u.ä. | * [http://www.nibis.de/nli1/bbs/archiv/verwaltungsvor/ebbs2006.pdf Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)]), Stand: 17.7.2006.<br>Die EB-BbS ergänzen die BbS-VO um Stundentafeln, Zeugnisse und [[Noten]], Klassenbildung u.ä. | ||
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Version vom 8. Dezember 2008, 18:56 Uhr
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Auswahl gesetzlicher Grundlagen für den Berufsschulunterricht in Niedersachsen unverbindliche Zusammenstellung: Detlef Giesler, BBS Winsen, letzte Bearbeitung 10.11.2008. |
Inhaltsverzeichnis
Grundlegendes
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, zuletzt geändert am 31.08.2006
- Niedersächsische Verfassung, Stand: 27.01.2006.
Recht in Schule und Ausbildung
Tipp: Download der Broschüre "Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung"
Allgemeine Gesetze
- Berufsbildungsgesetz (BBiG, Neufassung vom 01.04.2005 und Handwerksordnung (HWO, reformierte Fassung vom 7.9.2007).
- Betriebsverfassungsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), Stand: 8. Oktober 2008.
Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für die berufsbildenden Schulen
- Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO), Stand: 11.07.2008.
Die BbS-VO regelt die Ausbildung an berufsbildenden Schulen, insbesondere Aufnahme, Versetzung und Abschlüsse einschließlich der Abschlussprüfungen. - Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)), Stand: 17.7.2006.
Die EB-BbS ergänzen die BbS-VO um Stundentafeln, Zeugnisse und Noten, Klassenbildung u.ä. - Lerninhalte:
- Bundesrecht: Rahmenlehrpläne
- Nieders. Landesrecht: Rahmenrichtlinien
- Übersicht über die Ordnungsmittel für den Unterricht in Berufsbildenden Schulen als Word-Datei
- Fachgymnasium:
- Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK), Stand: 09/2008.
Die AVO-GOFAK regelt den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und des schulischen Teils der Fachhochschulreife an öffentlichen Schulen wie dem Fachgymnasium.
- Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK), Stand: 09/2008.
Sicherheit & Gesundheitsschutz
- Allg. Übersicht
- Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (Empfehlungen der Kultusministerkonferenz, Ausgabe März 2003), 16 MB
- Umgang mit Gefahrstoffen
- MAK-Werte
- Strahlenschutz
- Unfallverhütungsvorschriften, Merkblätter GUV, insbesondere die UVV Schulen