Die Dauerbremse ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im §41 Abs.15 vorgeschrieben. Der § besagt das alle Busse ab 5,5t und alle Lkws ab 9t eine Dauerbremse verbaut haben müssen. Außerdem soll die Dauerbremse das vollbeladene Fahrzeug in einem Gefälle von 7% bei einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h halten können.
===Die Dauerbremse unterscheidet sich in:===
=='''Primäre Dauerbremsen:'''== Diese wirken vor dem Getriebe auf den Antriebsstrang und heißen Motorbremsen, sie sind Motordrehzahlabhängig deshalb ist eine geeignete Gangwahl unvermeidlich, weil sie die volle Bremswirkung im oberen Drehzahlbereich entfalten und schon bei geringer Geschwindigkeit effektiv sind. Die Motorbremsen sind alle Staudruckbremsen, Dekompressionsbremse und Turbobrake (kann auch der hydrodynamische Retarder sein).
=='''Sekundäre Dauerbremsen:'''== Diese wirken erst nach dem Getriebe auf die Antriebsachse sie heißen Retarder, sie sind Gelenkwellendrehzahl abhängig, sie ermöglichen auch gute Bremsungen im niedrigen Drehzahlbereich, sie ist allerdings begrenzt bei hohen Geschwindigkeiten da die Antriebsachse sonst zu sehr in Anspruch genommen. Die Retarder unterscheiden sich in hydrodynamisch Retarder (Strömungsbremse) und elektromagnetische Retarder (Wirbelstrombremse).
===Die Motorbremsen lassen sich unterscheiden in:===
=='''Staudruckbremse (Auspuffklappenbremse):'''==
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