Abgas-Untersuchung (AU): Unterschied zwischen den Versionen
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*einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten. | *einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten. | ||
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*Taxen und Mietwagen: 12 Monate | *Taxen und Mietwagen: 12 Monate | ||
*Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate, bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich<br>über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate | *Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate, bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich<br>über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate | ||
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Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen des Kraftfahrzeuges. | Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen des Kraftfahrzeuges. |
Version vom 26. März 2006, 01:23 Uhr
Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.
Ziel der AU ist es, den Ausstoß von Schadstoffen durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren. Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennst Du an:
Zur Abgasuntersuchung muß der Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen der Fahrzeugbrief vorgelegt werden. Zur Untersuchung muß sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
Zeitabstand der Untersuchungen:
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Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen des Kraftfahrzeuges.
Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.
Fragen
- Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?
- Was wird bei einer AU gemessen?