Schulrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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** [http://www.schure.de/22410/avogofak.htm Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)], Stand: Juni 2011.<br>Die AVO-GOFAK regelt den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und des schulischen Teils der Fachhochschulreife an öffentlichen Schulen wie dem Beruflichen Gymnasium. | ** [http://www.schure.de/22410/avogofak.htm Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)], Stand: Juni 2011.<br>Die AVO-GOFAK regelt den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und des schulischen Teils der Fachhochschulreife an öffentlichen Schulen wie dem Beruflichen Gymnasium. | ||
− | ** Abiturprüfung: [ | + | ** Abiturprüfung: [https://www.kmk.org/dokumentation-und-statistik/beschluesse-und-veroeffentlichungen/bildung-schule/allgemeine-bildung.html#c1284 Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA)], Stand: 24.10.2008. |
== Sicherheit & Gesundheitsschutz == | == Sicherheit & Gesundheitsschutz == |
Version vom 12. Dezember 2016, 23:20 Uhr
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Auswahl gesetzlicher Grundlagen für den Berufsschulunterricht in Niedersachsen unverbindliche Zusammenstellung: Detlef Giesler, BBS Winsen, letzte Bearbeitung 10.02.2016. |
Inhaltsverzeichnis
Grundlegendes
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, zuletzt geändert am 01.01.2015
- Niedersächsische Verfassung, Stand: 30.06.2011.
Recht in Schule und Ausbildung
Tipp: Download der Broschüre "Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung"
Allgemeine Gesetze
- Berufsbildungsgesetz (BBiG, Fassung vom 07.09.2007
- Betriebsverfassungsgesetz
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Handwerksordnung (HWO, Fassung vom 31.8.2015)
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), Stand: 01.08.2015.
- Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG in der Fassung vom 9. Februar 2016) PDF
Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für die berufsbildenden Schulen
- Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)
Die BbS-VO regelt die Ausbildung an berufsbildenden Schulen, insbesondere Aufnahme, Versetzung und Abschlüsse einschließlich der Abschlussprüfungen: - Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)
Die EB-BbS ergänzen die BbS-VO um Stundentafeln, Zeugnisse und Noten, Klassenbildung u.ä.: - Lerninhalte u. Methoden:
- Bundesrecht: Rahmenlehrpläne
- Nieders. Landesrecht: Rahmenrichtlinien u. Ordnungsmittel für den Unterricht in Berufsbildenden Schulen
- Konzept Handlungsorientierung in der beruflichen Bildung ("bHO-Konzept"), Stand: 15. April 2013
- Berufliches Gymnasium:
- Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK), Stand: Juni 2011.
Die AVO-GOFAK regelt den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und des schulischen Teils der Fachhochschulreife an öffentlichen Schulen wie dem Beruflichen Gymnasium. - Abiturprüfung: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA), Stand: 24.10.2008.
- Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK), Stand: Juni 2011.
Sicherheit & Gesundheitsschutz
- Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen NiBiS-Themenseite
- Arbeitsregeln für Schülerexperimente im Chemieunterricht an der BBS Winsen
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrstoffe
- Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht
- Strahlenschutz
- Unfallverhütungsvorschriften, Merkblätter GUV, insbesondere die UVV Schulen