Abgas-Untersuchung (AU): Unterschied zwischen den Versionen
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* der '''Prüfplakette''' am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist, gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an. | * der '''Prüfplakette''' am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist, gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an. | ||
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* die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab) | * die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab) | ||
* einwandfreier Zustand von Luftfilter, [[Zündkerze]]n und ggf. Unterbrecherkontakten. | * einwandfreier Zustand von Luftfilter, [[Zündkerze]]n und ggf. Unterbrecherkontakten. | ||
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== Fragen == | == Fragen == | ||
# Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung? | # Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung? |
Version vom 18. September 2008, 16:46 Uhr
Abgas-Untersuchung (AU) | ||
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Abgas und Umwelt | Schadstoffe |
Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.
Ziel der AU ist es, den Ausstoß von Schadstoffen durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.
Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennst Du an:
- dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes
- der Prüfplakette am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist, gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an.
Zur Abgasuntersuchung muss der Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.
Zur Untersuchung muss sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
- die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
- einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten.
Zeitabstand der Untersuchungen:
- Ottomotor ohne Katalysator: 24 Monate (ab 01.04.2006)
- ungeregelter Katalysator: 24 Monate (ab 01.04.2006)
- geregelter Katalysator: 24 Monate *)
- Taxen und Mietwagen: 12 Monate
- Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate, bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich
über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate - Taxen und Mietwagen: 12 Monate.
Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette (siehe oben) auf das vordere Kennzeichen des Kraftfahrzeuges.
Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.
Fragen
- Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?
- Was wird bei einer AU gemessen?