Abgas-Untersuchung (AU): Unterschied zwischen den Versionen
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* die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab) | * die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab) | ||
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* [[Ottomotor]] ohne [[Katalysator]]: 24 Monate (ab 01.04.2006) | * [[Ottomotor]] ohne [[Katalysator]]: 24 Monate (ab 01.04.2006) | ||
* ungeregelter [[Katalysator]]: 24 Monate (ab 01.04.2006) | * ungeregelter [[Katalysator]]: 24 Monate (ab 01.04.2006) |
Version vom 18. September 2008, 16:42 Uhr
Datei:AU-Plakette.gif | Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.
Ziel der AU ist es, den Ausstoß von Schadstoffen durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren. Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennst Du an:
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Zur Abgasuntersuchung muss der Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.
Zur Untersuchung muß sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
Zeitabstand der Untersuchungen:
Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette (siehe oben) auf das vordere Kennzeichen des Kraftfahrzeuges. Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist. |
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Fragen
- Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?
- Was wird bei einer AU gemessen?