Fahrzeugdokumente: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Der Fahrzeugschein muss immer mitgeführt und bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden. | |
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Der '''Fahrzeugbrief''' ist eine Urkunde, in die das Kraftfahrzeug und die Personalien dessen, für den das Kraftfahrzeug zugelassen wird, eingetragen sind. Den Fahrzeugbrief sollte man niemals im Handschuhfach des Autos liegen lassen, denn bei einem Diebstahl in solchem Falle gibt es keinen Versicherungsschutz mehr. Der Fahrzeugbrief ist gleichzeitig die Zulassungsbescheinigung, er enthält die Angaben, die in den Fahrzeugschein eingetragen werden und enthält außerdem Angaben über vorherige Besitzer. | Der '''Fahrzeugbrief''' ist eine Urkunde, in die das Kraftfahrzeug und die Personalien dessen, für den das Kraftfahrzeug zugelassen wird, eingetragen sind. Den Fahrzeugbrief sollte man niemals im Handschuhfach des Autos liegen lassen, denn bei einem Diebstahl in solchem Falle gibt es keinen Versicherungsschutz mehr. Der Fahrzeugbrief ist gleichzeitig die Zulassungsbescheinigung, er enthält die Angaben, die in den Fahrzeugschein eingetragen werden und enthält außerdem Angaben über vorherige Besitzer. | ||
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− | '''Frage 1: Wie | + | '''Frage 1: Wie hießen die alten Zulassungspapiere bei einem Kraftfahrzeug?''' |
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[[Fahrzeugdokumente: Lösung]] | [[Fahrzeugdokumente: Lösung]] | ||
'''Erstellt von:''' [[Benutzer:U4-Eugen.E|U4-Eugen.E]] | '''Erstellt von:''' [[Benutzer:U4-Eugen.E|U4-Eugen.E]] | ||
− | [[Kategorie:Fahrzeugtechnik]] | + | [[Kategorie:Fahrzeugtechnik]][[Kategorie:Lernfeld 4: Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen]] |
− | [[Kategorie:Lernfeld |
Aktuelle Version vom 29. November 2016, 11:18 Uhr
Zu jedem Kraftfahrzeug gehören mehrere individuelle Fahrzeugdokumente.
Fahrzeugdokumente sind amtliche Urkunden, die in erster Linie das Eigentum an einem Fahrzeug sichern. Da gibt es z. B. die Bescheinigung für die HU (Hauptuntersuchung) und Abgas-Untersuchung (AU). Am wichtigsten sind die:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen, die bei der Zulassung des Fahrzeuges aus dem Fahrzeugbrief eingetragen werden. Auf der Vorderseite des Scheins stehen verschlüsselte Codes. Diese dienen dazu, dass die Scheine dem EU-Standard angepasst werden. Dazu zählt z. B.:
- Name und Anschrift des Fahrzeugführers,
- das amtliche Kennzeichen,
- Hubraum und Leistung (kW-Angaben),
- Zulassungsdatum,
- zulässige Bereifung sowie zahlreiche Schlüsselnummern z. B. zur Berechnung der Kfz-Steuer.
Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens ein Fahrzeugschein ausgestellt und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wieder eingezogen. Wenn er verloren geht, muss er über die Zulassungsstelle neu beantragt werden.
Der Fahrzeugschein muss immer mitgeführt und bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Der Fahrzeugbrief ist eine Urkunde, in die das Kraftfahrzeug und die Personalien dessen, für den das Kraftfahrzeug zugelassen wird, eingetragen sind. Den Fahrzeugbrief sollte man niemals im Handschuhfach des Autos liegen lassen, denn bei einem Diebstahl in solchem Falle gibt es keinen Versicherungsschutz mehr. Der Fahrzeugbrief ist gleichzeitig die Zulassungsbescheinigung, er enthält die Angaben, die in den Fahrzeugschein eingetragen werden und enthält außerdem Angaben über vorherige Besitzer.
In der "Zulassungsbescheinigung Teil II" stehen aus Datenschutzgründen nur noch 2 Haltereinträge.
Fragen
Frage 1: Wie hießen die alten Zulassungspapiere bei einem Kraftfahrzeug?
Frage 2: Welche Angaben enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I
Erstellt von: U4-Eugen.E