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Viele Stoffe, die wir im beruflichen und privaten Leben einsetzen, können unsere Gesundheit gefährden: Sie können [[gift]]ig sein, Krebs erzeugen, Haut und Augen verätzen, zu verschiedensten Reizerscheinungen führen, Allergien auslösen, brand- oder explosionsgefährlich sein.
 
Viele Stoffe, die wir im beruflichen und privaten Leben einsetzen, können unsere Gesundheit gefährden: Sie können [[gift]]ig sein, Krebs erzeugen, Haut und Augen verätzen, zu verschiedensten Reizerscheinungen führen, Allergien auslösen, brand- oder explosionsgefährlich sein.
  
Die [[Gefahrstoffverordnung]] beschreibt diese Eigenschaften als <b>{{PAGENAME}}</b>, die durch entsprechende '''Gefahrensymbole''' gekennzeichnet sind. Die wichtigsten Gefahren werden durch die [http://hvbg-filme.cnbg.de/Im_Reich_der_Gefahren.mpg "Napo-Videos" der Berufsgenossenschaften] auf humoristische, aber unmissverständliche Weise erläutert:
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Die [[Gefahrstoffverordnung]] beschreibt diese Eigenschaften als <b>{{PAGENAME}}</b>, die durch entsprechende '''Gefahrensymbole''' gekennzeichnet sind.
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Stoffe, die auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff leicht explodieren können, z. B. durch Erhitzen, werden als explosionsgefährlich - '''E''' eingestuft.
 
Stoffe, die auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff leicht explodieren können, z. B. durch Erhitzen, werden als explosionsgefährlich - '''E''' eingestuft.
* [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_1.mpg Download als *.mpg], 9.602 kB
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Berührung mit brennbaren Stoffen, z. B. durch
 
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Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes
 
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* in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennen oder weiterglimmen,
 
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* Schutzmassnahmen: Eventuelle Zündquellen vermeiden, Beachtung/Befolgung der Kennzeichnung, Lüften des Arbeitsbereichs
 
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== Giftig ==
 
== Giftig ==
Stoffe gelten als (sehr) giftig - '''T''' (+), wenn sie in (sehr) geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.
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Stoffe gelten als (sehr) giftig - '''T''' (+) (von engl. '''t'''oxic), wenn sie in (sehr) geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.
 
* Schutzmassnahmen: Schutzmaske tragen, Ersatz der giftigen Produkte.
 
* Schutzmassnahmen: Schutzmaske tragen, Ersatz der giftigen Produkte.
* [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_6.mpg Video.mpg], 11 MB
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Stoffe gelten als gesundheitsschädlich - '''Xn''', wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.
 
* Schutzmassnahme: Natürliche Belüftung, Tragen einer Schutzmaske
 
* Schutzmassnahme: Natürliche Belüftung, Tragen einer Schutzmaske
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Stoffe gelten als ätzend - '''C''', wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung zerstören können.
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Stoffe gelten als ätzend - '''C''' (von engl. '''c'''orrosive), wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung zerstören können.
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Die Abgrenzung gegenüber der Einstufung "Reizend" erfolgt häufig nur in Abhängigkeit von der [[Konzentration]]: Während [[Salzsäure]] unter 10% [[HCl]]-Gehalt nicht kennzeichnungspflichtig ist, gilt sie zwischen 10-25% als [[reizend]], darüber als [[ätzend]]. Ein Gemisch ist als ätzend für die Haut einzustufen und mit dem Piktogramm GHS05
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und {{H|314}} zu kennzeichnen, wenn der [[pH-Wert]] kleiner gleich 2 oder größer gleich 11,5 ist (TRGS 201).
 
* Schutzmassnahmen: Absperren des Gefahrenbereichs, Handschutz tragen, [[Schutzbrille]]
 
* Schutzmassnahmen: Absperren des Gefahrenbereichs, Handschutz tragen, [[Schutzbrille]]
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Stoffe gelten als reizend - '''Xi''', wenn sie - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger
 
andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine
 
andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine
 
Entzündung hervorrufen können.
 
Entzündung hervorrufen können.
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Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen
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Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können.
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Ein Gemisch gilt (TRGS 201) als karzinogen und ist mit dem Piktogramm GHS08 zu kennzeichnen, wenn es einen Inhaltsstoff von
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* mehr als 0,1 % enthält, der als krebserzeugend Kat. 1 oder 2 eingestuft ist, {{H|350}}
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* bzw. mehr als 1% bei krebserzeugend Kat. 3, {{H|351}}
  
 
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== Umweltgefährlich ==
 
== Umweltgefährlich ==
Stoffe gelten als umweltgefährlich, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet
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Stoffe gelten als umweltgefährlich - '''N''', wenn sie geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts von [[Wasser]], Boden oder [[Luft]], [[Klima]], Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.
sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts, von [[Wasser]], Boden oder [[Luft]],
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* Schutzmassnahmen: Fachgerechte [[Entsorgung]], Einschalten von Spezialisten
[[Klima]], Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass
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* [http://www.dguv.de/inhalt/medien/dguv_filme/filmdateien/006_napo_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_7.mpg Video.mpg], 15 MB
dadurch Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden
 
können.
 
 
|[[Bild:N-300.jpg|thumb|100px]] || Folge 6:<br>Umweltgefährlich - N:<br>Stoffe, die für den Menschen gefährlich sind, schädigen auch die Umwelt<br>Schutzmassnahmen: Fachgerechte Entsorgung, Einschalten von Spezialisten
 
| [[Bild:wmv.gif]] [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/wmv/im_reich_der_gefahren_7.wmv Download als *.wmv], 6.482 kB<br>
 
<br>[[Bild:mpg.gif]] [http://hvbg-filme.cnbg.de/im_reich_der_gefahren/mpg/im_reich_der_gefahren_7.mpg Download als *.mpg], 15.263 kB
 
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[http://www.bmu.de/files/chemikalien/application/pdf/chemikalien_sachkunde.pdf Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung]
 
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[http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_8553.pdf Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien - Einführung für Studierende, Ausgabe März 2006, 132 Seiten (PDF)]
 
[http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_8553.pdf Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien - Einführung für Studierende, Ausgabe März 2006, 132 Seiten (PDF)]
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[[Kategorie:Chemie]][[Kategorie:Chemikalien]][[Kategorie:Stoffeigenschaft]]

Aktuelle Version vom 7. November 2017, 20:11 Uhr

Gefährlichkeitsmerkmale
vernetzte Artikel
Chemikalien Gefahrstoffverordnung

Viele Stoffe, die wir im beruflichen und privaten Leben einsetzen, können unsere Gesundheit gefährden: Sie können giftig sein, Krebs erzeugen, Haut und Augen verätzen, zu verschiedensten Reizerscheinungen führen, Allergien auslösen, brand- oder explosionsgefährlich sein.

Die Gefahrstoffverordnung beschreibt diese Eigenschaften als Gefährlichkeitsmerkmale, die durch entsprechende Gefahrensymbole gekennzeichnet sind.

Die wichtigsten Gefahren werden durch die Napo-Filme der Berufsgenossenschaften auf unterhaltsame aber unmissverständliche Weise erläutert.

Explosionsgefährlich

E-300.jpg

Stoffe, die auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff leicht explodieren können, z. B. durch Erhitzen, werden als explosionsgefährlich - E eingestuft.

O-300.jpg

Brandfördernd

Stoffe gelten als brandfördernd O (von engl. oxidizing), wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen, z. B. durch Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen.

Beispiel: Sauerstoff

Ff-300.jpg

Hochentzündlich

Stoffe gelten als hochentzündlich, wenn sie

  • in flüssigem Zustand einen extrem niedrigen Flammpunkt und einen niedrigen Siedepunkt haben,
  • als Gase bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft einen Explosionsbereich haben.

Beispiele: Wasserstoff, Ethin, Diethylether, Benzin

F-300.jpg

Leichtentzündlich

Stoffe gelten als leichtentzündlich - F (von engl. flammable), wenn sie

  • sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden können,
  • in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennen oder weiterglimmen,
  • in flüssigem Zustand einen sehr niedrigen Flammpunkt haben,
  • bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge entwickeln.
  • Schutzmassnahmen: Eventuelle Zündquellen vermeiden, Beachtung/Befolgung der Kennzeichnung, Lüften des Arbeitsbereichs
  • Video.mpg, 12 MB

Beispiele: Aceton, Ethanol

Entzündlich

Stoffe gelten als entzündlich, wenn sie in flüssigem Zustand einen niedrigen Flammpunkt haben.

T-300.jpg

Giftig

Stoffe gelten als (sehr) giftig - T (+) (von engl. toxic), wenn sie in (sehr) geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.

  • Schutzmassnahmen: Schutzmaske tragen, Ersatz der giftigen Produkte.
  • Video.mpg, 11 MB
Xn-300.jpg

Gesundheitsschädlich

Stoffe gelten als gesundheitsschädlich - Xn, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder Gesundheitsschäden verursachen können.

  • Schutzmassnahme: Natürliche Belüftung, Tragen einer Schutzmaske
  • Video.mpg, 9 MB
C-300.jpg

Ätzend

Stoffe gelten als ätzend - C (von engl. corrosive), wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung zerstören können. Die Abgrenzung gegenüber der Einstufung "Reizend" erfolgt häufig nur in Abhängigkeit von der Konzentration: Während Salzsäure unter 10% HCl-Gehalt nicht kennzeichnungspflichtig ist, gilt sie zwischen 10-25% als reizend, darüber als ätzend. Ein Gemisch ist als ätzend für die Haut einzustufen und mit dem Piktogramm GHS05 und H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. zu kennzeichnen, wenn der pH-Wert kleiner gleich 2 oder größer gleich 11,5 ist (TRGS 201).

Xi-300.jpg

Reizend

Stoffe gelten als reizend - Xi, wenn sie - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können.

Sensibilisierend

Stoffe gelten als sensibilisierend, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können, so dass bei künftiger Exposition gegenüber dem Stoff charakteristische Störungen auftreten.

Krebserzeugend

Stoffe gelten als krebserzeugend (karzinogen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können.

Ein Gemisch gilt (TRGS 201) als karzinogen und ist mit dem Piktogramm GHS08 zu kennzeichnen, wenn es einen Inhaltsstoff von

  • mehr als 0,1 % enthält, der als krebserzeugend Kat. 1 oder 2 eingestuft ist, H350: Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • bzw. mehr als 1% bei krebserzeugend Kat. 3, H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

Fortpflanzungsgefährdend

Stoffe gelten als fortpflanzungsgefährdend, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut

  • nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder
  • eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit zur Folge haben können (fruchtbarkeitsgefährdend).

Erbgutverändernd

Stoffe gelten als erbgutverändernd (mutagen), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen können.

N-300.jpg

Umweltgefährlich

Stoffe gelten als umweltgefährlich - N, wenn sie geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.

Links

Achtung.gif Auf Chemikalien-Gefäßen finden sich codierte Hinweise auf Gefährdungen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen beim Umgang mit dieser Chemikalie. Diese sogenannten H- & P-Sätze hängen gemeinsam mit den Arbeitsregeln für Schülerexperimente als Betriebsanweisung im Chemieraum aus und müssen in jedem Fall beachtet werden!

Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung

Fragenkatalog Sachkundeprüfung mit Lösungen, 232 Seiten (PDF)

Gefahrstoffliste 2006. Gefahrstoffe am Arbeitsplatz, 742 Seiten (PDF)

Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien - Einführung für Studierende, Ausgabe März 2006, 132 Seiten (PDF)