Abgas-Untersuchung (AU): Unterschied zwischen den Versionen

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http://www.over-tech.de/img/Geraete/CompaMacs.JPG
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{{navi|Abgas und Umwelt|Schadstoffe}}
  
Abgas-Untersuchung (AU)
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Die '''Abgasuntersuchung (AU)''' dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.
 
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Seit Januar 2010 ist die AU wieder Bestandteil der Hauptuntersuchung, eine extra AU-Plakette wird nicht mehr angebracht.
Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.  
 
Primäres Ziel der AU ist es, die Schadstoffemission durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.
 
 
Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennen Sie an:
 
*dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes
 
*der Prüfplakette am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an.
 
 
Zur Abgasuntersuchung müssen Sie den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief mitbringen.  
 
  
Zur Untersuchung muß sich Ihr Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
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Ziel der AU ist es, den Ausstoß von [[Schadstoff]]en durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.
*die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
 
*einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten.
 
 
   
 
   
Zeitabstand der Untersuchungen:
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[[Bild:CompaMacs.jpg|right]]
*Ottomotor ohne Katalysator  12 Monate
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Zur Abgasuntersuchung muss der [[Fahrzeugdokumente#Fahrzeugschein|Fahrzeugschein]], bei abgemeldeten Fahrzeugen der [[Fahrzeugdokumente#Fahrzeugbrief|Fahrzeugbrief]] vorgelegt werden.  
*ungeregelter Katalysator 12 Monate
 
*geregelter Katalysator 24 Monate *)
 
*Taxen und Mietwagen: 12 Monate
 
*Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate, bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich<br>über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate
 
*Taxen und Mietwagen:  12 Monate
 
 
Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhalten Sie in jedem Falle ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges.  
 
  
Bitte bewahren Sie die Prüfbescheinigung auf, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.  
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Zur Untersuchung muss sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
 
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* die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
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* einwandfreier Zustand von Luftfilter, [[Zündkerze]]n und ggf. Unterbrecherkontakten.
 
Fragen:
 
  
Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?
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Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Die Prüfbescheinigung ist mit dem Bericht der Hauptuntersuchung nach § 29 [[StVZO]] aufzubewahren.
  
Was wird bei einer AU gemessen?
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== Fragen ==
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# Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?
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# Was wird bei einer AU gemessen?
  
 
[[Kategorie:Fahrzeugtechnik]]
 
[[Kategorie:Fahrzeugtechnik]]
 
[[Kategorie:Lernfeld 8: Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an Abgassystemen]]
 
[[Kategorie:Lernfeld 8: Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an Abgassystemen]]
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[[Kategorie:Lernfeld 14P: Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten für eine gesetzliche Untersuchung]]

Aktuelle Version vom 17. Januar 2017, 19:22 Uhr

Abgas-Untersuchung (AU)
vernetzte Artikel
Abgas und Umwelt Schadstoffe

Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge. Seit Januar 2010 ist die AU wieder Bestandteil der Hauptuntersuchung, eine extra AU-Plakette wird nicht mehr angebracht.

Ziel der AU ist es, den Ausstoß von Schadstoffen durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.

CompaMacs.jpg

Zur Abgasuntersuchung muss der Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.

Zur Untersuchung muss sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:

  • die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
  • einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten.

Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Die Prüfbescheinigung ist mit dem Bericht der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO aufzubewahren.

Fragen

  1. Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?
  2. Was wird bei einer AU gemessen?