{{navi| Abgas und Umwelt|[[Bild:AU-Plakette.gif]] ||Die '''Abgasuntersuchung (AU)''' dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.Schadstoffe}}
Die '''Abgasuntersuchung (AU)''' dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.Seit Januar 2010 ist die AU wieder Bestandteil der Hauptuntersuchung, eine extra AU-Plakette wird nicht mehr angebracht. Ziel der AU ist es, den Ausstoß von [[SchadstoffeSchadstoff]]n en durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.
Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennst Du an:* dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes* der '''Prüfplakette''' am vorderen Kennzeichen[[Bild: die Zahl die nach oben weist, gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit anCompaMacs. |}{jpg|right]] |Zur Abgasuntersuchung muß muss der [[Fahrzeugdokumente#Fahrzeugschein|Fahrzeugschein]], bei abgemeldeten Fahrzeugen der [[Fahrzeugdokumente#Fahrzeugbrief|Fahrzeugbrief]] vorgelegt werden.
Zur Untersuchung muß muss sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
* die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
* einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten.Zeitabstand der Untersuchungen:* [[Ottomotor]] ohne [[KatalysatorZündkerze]]: 24 Monate (ab 01.04.2006)* ungeregelter [[Katalysator]]: 24 Monate (ab 01.04.2006)* geregelter [[Katalysator]]: 24 Monate *) * Taxen n und Mietwagen: 12 Monate * Dieselmotor bis 3,5 t zulggf. Gesamtgewicht 24 Monate, bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich<br>über 3,5t zulUnterbrecherkontakten. Gesamtgewicht 12 Monate * Taxen und Mietwagen: 12 Monate.Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt Die Prüfbescheinigung ist mit dem Bericht der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette (siehe oben) auf das vordere Kennzeichen des KraftfahrzeugesHauptuntersuchung nach § 29 [[StVZO]] aufzubewahren.
Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.
|| [[Bild:CompaMacs.jpg]]
|}
== Fragen ==
# Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?
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